Rocker und Rechtsstaat: Was soll vertuscht werden?

in #deutsch6 years ago


Foto: Nicoleon (Own work), CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons

Ein aus dem Ruder gelaufener V-Mann-Einsatz in der Rockerszene, sechs angeklagte LKA-Beamte und ein Tatbeteiligter, dessen Glaubwürdigkeit auf einmal angezweifelt wird. In Nürnberg steht der Rechtsstaat auf dem Prüfstand.

von Lukas Obermayr

Ob Einsätze von sogenannten V-Männern überhaupt seriös und rechtsstaatlich sauber durchführbar sind, ist umstritten. Dass sie nicht selten halbseiden bis kriminell ablaufen können, wurde jedenfalls schon öfter unter Beweis gestellt. Auch der laufende Prozess vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth gegen sechs zwischenzeitlich vom Dienst suspendierte, teils hochrangige Beamte des bayerischen Landeskriminalamtes (LKA), über dessen Auftakt COMPACT in seiner Januar-Ausgabe berichtete, wirft kein gutes Licht auf dieses Instrument des Rechtsstaates.

Der Prozess in Nürnberg versucht Licht ins Dunkel zu bringen, was im Zuge der angeblichen Aufklärung von Bagger-Diebstählen in Dänemark durch ehemalige Mitglieder des Regensburger Chapters des Rockerclubs Bandidos unter Beteiligung des V-Manns Mario W. – Spitzname „Honecker“ – vor sich ging. Die angeklagten LKA-Leute, die mit dem V-Mann-Einsatz im Rockermilieu befasst waren, müssen sich unter anderem wegen Diebstahls in mittelbarer Täterschaft, Strafvereitelung im Amt, Betrugs und uneidlicher Falschaussage verantworten.

Laut Anklageschrift soll besagter Mario W. im September 2011 seine V-Mann-Führer beim LKA über einen geplanten Diebstahl von Minibaggern und anderem Baugerät in Dänemark informiert. Die Beamten sollen ihn dann zur Mitwirkung an der Straftat animiert haben, wofür er eine Aufwandsentschädigung von 1.110 Euro bekommen habe. Nicht nur, dass diese Tat nicht verhindert werden sollte, man wollte sie sogar mittels manipulierter Berichte und falscher Aussagen decken – so jedenfalls der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Weitere Informationen gibt es hier.

Bei der Frage von V-Mann-Einsätzen ist es eigentlich relativ unerheblich, ob es an den hierfür geeigneten gesetzlichen Grundlagen mangelt oder sich die verantwortlichen Personen in den Strafverfolgungsbehörden als unzureichend integer erweisen. Solche Fragen werden derzeit in Nürnberg mit Blick auf die involvierten Personen geklärt. Das Grundproblem besteht jedoch darin, dass eine V-Person – im Gegensatz zu einem Beamten – nicht auf rechtsstaatliche Verfassungsgrundsätze verpflichtet wird, wobei selbst eine derartige Vereidigung allein keine Garantie für rechtsstaatskonformes Verhalten bedeuten muss, wie schon so manches Gerichtsurteil erwiesen hat.

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https://www.compact-online.de/rocker-und-rechtsstaat-was-soll-vertuscht-werden/

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