Mit Blockpit Geschenke, Hardforks und andere Transaktionen richtig dokumentieren

in #deutsch6 years ago (edited)

Im Vergleich zu Dezember 2017 ist es in diesem Advent relativ ruhig um Bitcoin und Co. geworden. Mit erneuten Kurseinbrüchen macht der Kryptomarkt Tradern und Hodlern nicht unbedingt ein Weihnachtsgeschenk. Doch ein Bärenmarkt kann immerhin steuerliche Vorteile bringen - wenn alle Transaktionen richtig dokumentiert wurden. In der Blockpit-Plattform können nun auch Sonderfälle wie Airdrops, Hardforks und Geschenke minutenschnell eingetragen werden.

Wir zeigen Ihnen, wie Sie (fast) alle Sonderfälle korrekt eintragen und was Sie beachten müssen, um rechtzeitig vor Jahresende Verluste zu realisieren. In den meisten Ländern ist das Steuerjahr an das Kalenderjahr angepasst. Alle Gewinne, die bis 31. Dezember realisiert wurden, sind steuerlich relevant. Verluste können üblicherweise abgezogen werden, aber nur innerhalb des Steuerjahres und der Einkunftsart. Verluste aus Krypto-Trading können also mit Gewinnen aus Spekulationsgeschäften verrechnet werden, jedoch nicht mit anderen Arten von Einkommen.

Warum ist es so wichtig, alle Trades genau zu dokumentieren?

Sich während der Feiertage mit der Steuererklärung auseinander zu setzen löst wohl bei kaum jemandem Glücksgefühle aus. Für Krypto-Investoren kann es sich allerdings sehr lohnen, noch vor Jahresende ein klares Bild vom eigenen Portfolio zu bekommen. Nur dadurch finden Sie heraus, welche Taktiken Sie vor Jahresende anwenden müssen, um Ihre potenzielle Steuerpflicht zu minimieren. Dafür müssen Sie Gewinne und Verluste aus Trading, Airdrops, Hardforks etc. berechnen.

In der Blockpit-Plattform können Sie von vielen Exchanges bereits vollautomatisch Daten importieren. Wie Sie zu diesem Zweck ein API-Widget anlegen, haben wir in einer eigenen Anleitung zusammengefasst. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie jede Art von Transaktion auch händisch anlegen können.

Hardforks, Airdrops, ICO-Beteiligungen und mehr richtig eintragen

Nachdem Sie in Ihrem Blockpit-Konto ein manuelles Widget angelegt haben, können Sie jegliche Art von Transaktion eintragen. Lesen Sie in diesem Abschnitt, was Sie dabei beachten müssen und wie sich die unterschiedlichen Transaktionstypen auf Ihr Steuerergebnis auswirken.

Trade

Tauschen Sie auf einer Exchange Kryptowährungen gegen legale Zahlungsmittel oder andere Kryptowährungen, ist dies als Trade einzustufen. Jeder Tausch ist ein steuerpflichtiges Ereignis. Im Blockpit-Tool tragen Sie Menge und Währung beider getauschten Einheiten ein. Außerdem können Sie angefallene Gebühren hinzufügen.

Bilanzkorrektur

Bilanzkorrekturen sind steuerlich nicht relevant. Dabei handelt es sich zum Beispiel um einen Transfer von Coins zwischen einem Hot-Wallet und einem Hardware-Wallet, die sich beide in Ihrem Besitz befinden. In Blockpit geben Sie nur die Menge und Währung an, die Sie zur Bilanz hinzufügen bzw. davon abziehen wollen.

Hardfork

Sind Sie an einem Hardfork beteiligt, erhalten Sie neue Coins, die im betroffenen Widget eingetragen werden müssen. Die Anschaffungskosten betragen dabei immer null Euro. Verkaufen Sie die neuen Coins innerhalb eines Jahres nach Erhalt, handelt es sich dabei um steuerpflichtige Einkünfte aus Spekulationsgeschäften. Im betrieblichen Bereich fällt die Jahresfrist weg, sodass ein Gewinn in jedem Fall zu versteuern ist. Im Gegensatz zu Hardforks stellen Softforks und Token-Swaps eine Art technisches Update dar, das steuerlich unbeachtet bleibt. Bei einem Hardfork tragen Sie in Blockpit jene Währung ein, die Sie neu erhalten haben. Zusätzlich können Sie angeben, dass die Transaktion in den Balances ignoriert werden soll.

Airdrop

Erfolgt der Airdrop ganz ohne Gegenleistung, ist von einer steuerfreien Schenkung auszugehen. Wenn eine Gegenleistung verlangt wird (z. B. Werbung auf Twitter), dann ist der Airdrop als Einkommen aus sonstigen Leistungen zu versteuern. Die Steuerfreigrenze beträgt hier 220 Euro pro Jahr. Wenn Sie einen Airdrop in Blockpit eintragen wollen, verwenden Sie bitte das Datum, an dem Sie die Coins oder Token auf ihr Wallet erhalten haben.

Schenkungen

Haben Sie ein Geschenk in Form von Coins oder Token erhalten, beginnt die Spekulationsfrist schon zu dem Zeitpunkt, an dem die schenkende Person die Kryptowährungen erworben hat. In Blockpit müssen Sie nur Menge und Währung angeben, da für das Geschenk Anschaffungskosten in Höhe von null Euro angenommen werden. Wenn Sie selbst Bitcoin & Co. verschenken, ist dies kein steuerlich relevanter Vorgang.

ICO-Beteiligungen

ICOs sind in Österreich nach wie vor gesetzlich nicht explizit geregelt. Es besteht Steuerpflicht, wenn der Token innerhalb eines Jahres nach Erhalt im virtuellen Wallet verkauft wird. Da bei einem ICO die ausgegebenen Token zumeist einen Bezug zum Geschäftsmodell des Unternehmens ausweisen, kann eventuell eine Umsatzsteuerbefreiung in Betracht gezogen werden. Beim Eintragen in Blockpit ist zu beachten, dass als Datum der Zeitpunkt angeführt werden muss, zu dem Sie die Token erhalten haben, und nicht der Kaufszeitpunkt, falls sich diese unterscheiden.

Gebühren

Gebühren können von der steuerlichen Bemessungsgrundlage abgezogen werden. In Blockpit haben Sie die Möglichkeit, fehlende Gebühren mit Menge und Währung nachzutragen.

Bezahlen mit Kryptowährungen

Wird eine Kryptowährung als Zahlungsmittel für eine Ware verwendet, ist dieser Vorgang wie ein Trade steuerpflichtig, sofern er innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr stattgefunden hat.

Abheben und Einzahlen beim Bitcoin-Automaten

Buchungen, die am Bitcoin-Automaten durchgeführt werden, sind wie andere Tauschvorgänge steuerpflichtig.


Steuern sparen mit Blockpit

Realisierte Gewinne und Verluste ermittelt Blockpit automatisch für Sie. Haben Sie in Ihrem Portfolio unrealisierte Verluste entdeckt? Es könnte eine gute Idee sein, die betroffenen Coins zu verkaufen, sofort wieder anzukaufen und dadurch die Verluste zu realisieren. Wie gesagt: Diese Verluste können Sie mit Gewinnen aus Spekulationsgeschäften gegenrechnen und so möglicherweise ihre Steuerschuld senken. In einem weiteren Blogbeitrag geht unser CEO Florian detailliert darauf ein, wie Sie steuerschonend traden können.

Sind alle Vorbereitungen erledigt, können Sie sich wieder zurücklehnen - denn in Österreich haben Sie nach Ende des Steuerjahres bis 30. Juni Zeit, Ihre Einkommenssteuererklärung via FinanzOnline einzureichen. Lassen Sie sich durch einen Steuerberater vertreten, verlängert sich die Frist bis 31. März des zweitfolgenden Jahres, für 2018 also bis 2020. Wer in Deutschland steuerpflichtig ist, hat ähnliche Fristen zu beachten: Nutzen Sie das Online-Portal "Elster", haben Sie bis 31. Juli 2019 Zeit, die Steuererklärung für 2018 einzureichen. Mit Steuerberater endet die Frist am 28. Februar 2020.

Quellen

https://www.bmf.gv.at/steuern/fristen-verfahren/fv-fristen-faelligkeiten.html
https://taxfix.de/steuertipps/fristen-zur-abgabe-der-steuererklaerung/


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Orginalpost auf blog.blockpit.io

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Eine Frage, wo trag ich Verluste ein, immerhin kann ich ja als Unternehmer oder Selbstständiger ja einen Verlustausgleich bzw. Verlust Abschreibung durchführen,
Ansonsten ein cooles Tool, wer halt seine Cryptos versteuert, .... ich hab persönlich noch keinen Kennengelernt. Liegt wahrscheinlich daran das, die die ich kenne keinen Gewinn machten, mich einbezogen!

Verluste ergeben sich aus den Transaktionen selbst, je nachdem ob Sie durch den Kauf und Verkauf von z.B. Bitcoin einen Gewinn oder Verlust realisieren. Manuelle Transaktionen können in einem manuellen Widget eingetragen werden. So auch Verlust-Transaktionen. Hier die Anleitung wie Sie ein manuelles Widget eintragen: https://blockpit.io/help/de/q/how-to-create-a-manual-widget
und die wie eine manuelle Transaktion eingetragen wird: https://blockpit.io/help/de/q/how-to-manually-add-transactions-to-an-automatic-widget

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