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Der Kern meiner Anmerkung liegt im ersten Satz, "Scientology" ist dann nur ein beliebiger Platzhalter.
Schon die erforderliche Einstufung als Religionsgemeinschaft, oder eben nicht, ist aus meiner Sicht zuviel staatliches Einmischen.

Ich bin einfach unverbesserlicher Freigeist. :)

So etwas kann sich ja aber ändern.

Ich ergänze meine Anmerkung hier noch:

Deutschland: Das Finanzgericht Köln (Az 2 K 6627/96) entschied am 24. Oktober 2002, dass zwei amerikanische Scientology-Körperschaften (SMI und IHELP) von der Steuer in Deutschland befreit. Diese Entscheidung fußt auf dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Deutschland und der Tatsache, dass die Scientology-Kirche in den USA als gemeinnützige religiöse Organisationen anerkannt sind. Ebenso erließ das Bundesamt für Finanzen in Bonn im Februar 2003 Freistellungsbescheide an die Scientology-Kirche International (CSI).

Quelle: Länderliste: Scientology-Kirche als Religion weltweit anerkannt – Gerichtsurteile, Expertisen und amtliche Entscheidungen

Die Qualität dieser Quelle kann ich aus dem Stand nicht bewerten.

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