Christoph Hörstel vor dem Bundeswahlausschuss: Berlin, 3. August 2017
Bundeswahlausschuss als Vollstrecker der Besatzungsmacht/Kartelle - krasses Unrecht, Demokratie beschädigt!
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Der Bundeswahlausschuss hat in seiner heutigen Sitzung unbezweifelbar gezeigt, wie Unrecht in Deutschland funktioniert: Die FDP bekommt einen Kreiswahlkandidaten auf den Wahlzettel, der klar entgegen der gesetzlichen Vorschriften seine Zustimmungserklärung nicht rechtzeitig im Original eingereicht hatte: Beschwerde stattgegeben. Die Bemühungen des Bundeswahlausschuss, Listenkandidat Nr. 19 (aussichtslos) der FDP Sachsen zu retten, waren atemberaubend. So geht das bei Kartell-Lieblingen! Die direkt im Anschluss verhandelte Beschwerde der Deutschen Mitte gegen die ungerechtfertigte Nichtzulassung der Partei in Sachsen bei keineswegs klarem Verstoß gegen Recht und Gesetz, wurde dagegen: abschlägig beschieden.
Bundeswahlleiter Dr. Sarreither fiel bereits in seiner Anfangserklärung durch mehrere Unkorrektheiten auf. Von 11 Mitgliedern stimmten nur fünf für den Ausschluss der Sachsen-DM von der Bundestagswahl, trotzdem gilt der Spruch. Im Bundeswahlausschuss entscheiden Bundestagsparteien - und zwar zumeist über Beschwerden kleinerer Parteien; dieses Verfahren hatte schon die OSZE kritisiert, wir von der Deutschen Mitte werden es beenden helfen. Am Rande interessant:
Auch die Linkspartei sprach sich gegen die DM aus. Damit ist klar: Auch diese Partei heult mit dem System so gut sie kann. Gewogen - und für zu leicht befunden: durchgefallen. Schade. Da gibt es Kräfte an der linken Basis, die sehen derartiges Verhalten nicht so gern. Werden sie aufmucken?
Erfahrungstatsachen aus der heutigen Sitzung: Der Bundeswahlausschuss kann rechtlich begründete Gegenreden einfach übergehen - sie zählen nicht. Hingegen steht es dem Bundeswahlausschuss frei, Unsinn zu behaupten oder darzulegen - dagegen helfen auch begründete Widersprüche nicht. Und: Wer die Kartelle stützt kommt auch im Falle von klarem Rechtsverstoß gut durch, wer nicht - unabhängig von Recht und Gesetz: nicht.
Wir leben in einer Zeit überbordender Regierungskriminalität bis hin zu inszeniertem Terror (Terrormanagement). Wir gehen gegen jede Wahlfälschung vor - insbesondere, wenn sie bereits vor dem Wahltag versucht wird.