Was interessantes zum lesen Teil 2steemCreated with Sketch.

in #blablubbz6 years ago

Im ersten Teil habe ich ja paar Zahlen und die Gesundheit unter die Lupe genommen, in diesem zweiten Teil soll es um Therapien und Präventionen gehen. Wieder beziehe ich mein Wissen von dem Alkoholatlas 2017 und der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen.

In dieser Prävention geht es darum die Risiken und die negativen Folgen dieses Konsums zu verringern bzw. zu mindern. Darum ist es so wichtig, entweder dieses Fehlverhalten zu unterbinden oder es so rauszuzögern, dass man dieses riskante Konsumverhalten frühzeitig zu erkennen und ihm entgegenzuwirken und diese gewisse Abhängigkeit zu minimieren.

"Hätte man das schon bei meiner Mutter gekonnt?" / "Wäre man dazu in der Lage gewesen dieses "Problem" zu erkennen?" / "Ab wann gilt man denn als "abhängig"?" Das sind gerade die Fragen, die mir durch den Kopf gehen wenn ich an Prävention denke.

Sind wir mal ehrlich: Nur weil man sein abendliches Gläschen Wein trinkt fühlt man sich doch nicht gleich als Alkoholiker und da scheiden sich genau die Geister. Die einen sagen, dass ist völlig in Ordnung und andere sagen wieder dass man gefährdet ist. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen sagt:
"Für Männer liege die "risikoarme Schwellendosis" bei 20 bis 24 Gramm reinen Alkohols pro Tag. Das entspreche etwa einem halben Liter Bier oder einem Viertel Wein. Frauen sollten nur halb so viel Alkohol zu sich nehmen."

"Alkoholabhängigkeit entwickelt sich über einen langen Zeitraum und tritt im Allgemeinen dann auf, wenn ein langzeitig erhöhter Alkoholkonsum und die individuelle genetische Disposition zusammenwirken. Sie wird in der Regel dann diagnostiziert, wenn während des letzten Jahres mindestens drei der nachfolgend aufgeführten sechs Kriterien der "Diagnostischen Leitlinien für das Abhängigkeitssyndrom" erfüllt sind:

Es besteht ein starker Wunsch oder Zwang, Alkohol zu konsumieren.
Es besteht eine verminderte Kontrollfähigkeit bezüglich des Beginns, der Beendigung und der Menge des Konsums.
Das Auftreten eines körperlichen Entzugssyndroms.
Es kann eine Toleranz nachgewiesen werden, d.h. es sind zunehmend höhere Dosen erforderlich, um die ursprünglich durch niedrigere Dosen erreichten Wirkungen hervorzurufen.
Andere Vergnügungen oder Interessen werden zugunsten des Substanzkonsums zunehmend vernachlässigt.
Der Alkoholkonsum wird trotz nachweisbarer eindeutiger schädlicher Folgen körperlicher, sozialer oder psychischer Art fortgesetzt.

Seit 1968 gilt Alkoholismus als Krankheit." (Quelle: dhs.de)

Also wenn man mindestens 3 von diesen Kriterien erfüllt, ist man am Alkohol erkrankt. Das öffnet einem ja wieder die Augen, denn meine Mutter hat ALLE Kriterien erfüllt. Aber wie will man dagegen Präventionen betreiben? Jeder entscheidet sich doch selbst entweder dafür oder dagegen. Egal ob Mann oder Frau, jeder überschreitet mal seine Grenzen. Ich habe mich auch einmal voll laufen lassen indem ich eine fast komplette Falsche Smirnoff Red getrunken habe auf nüchternen Magen. Aber das war das erste und letzte Mal. Ich achte darauf, WAS und WIE VIEL ich trinke - wenn ich trinke, das können aber andere wiederum nicht, denn sonst wäre meine Mutter letztendlich nicht daran verstorben.

Also gibt es eine Verhaltensprävention, eine Ziele der Alkoholprävention und eine Verhaltensprävention. Hier einmal die Infografik der dkfz.de dazu:

Unbenannt1.png

Diese Präventionen klingen für den Anfang mal gar nicht schlecht. Es gibt Ansätze, Aktuere und einige Verminderungen. Da denkt man doch, dass es doch möglich ist, diese Sucht einzudämmen bzw zu bezwingen und warum ist dann die Anzahl der Alkoholkranken immer noch so hoch?
Seit 1970 kamen strenge Gesetze und Regelungen, die diese Präventionen unterstützen.
1970 kam z.B das Gaststättegesetz (GastG) §6, §19 und § 20 raus, dass erklärt, dass zb Automatenverbot für Branntweine gibt. Oder der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) §7 (1), wo die Werbung an Jugendliche angepasst wird. 1973 war die Promille-Begrenzung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) §24 höher mit 0,8% angesetzt als 1998 mit 0,5%-Promille. Wie ich finde eine positive Entwicklung. Hingegen 2007 wurde ein striktes Alkoholverbot für Fahranfänger und unter 21 Jahren eingeführt. 2010 wurde der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) §7 (10) nochmal erweitert, dass Werbung und Teleshopping-Sender den Genuss von alkoholischen Getränke nicht fördern sollen! 2004 wurde sogar ein Alkopopsteuergesetz (AlkpopStG) §1 (1) eingeführt! Seit 2015 wird über 300 Millionen Euro für Präventionen in Kitas, Betriebe etc. investiert und jährlich 1,05 € pro Versichterten für Selbsthilfegruppen etc. Erstaunlich. Aber 1,05€ ist in meinen Augen noch viel zu niedrig angesetzt.

Es wird von der Seite des Gesetzes schon was gemacht, aber es ist nicht wirklich "greifbar". Es müsste mehr darauf Aufmerksam gemacht werden, mehr Werbung, mehrere Kontrollen an Discotheken, Festivals oder Konzerten zB. Aber dies ist natürlich auch wieder mit Personal und deren Kosten verbunden, was es wieder schwieriger macht. Schade!

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