Rechtsverleugner

in #deutsch6 years ago

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Der Klage der Kaufhof AG gegen die für Häuser ihrer Größe aufrechterhaltene Schließungsverfügung im Rahmen der Corona-Krise war vor den Gerichten kein Erfolg beschieden. Recht haben und Recht bekommen fällt immer weiter auseinander.

Mit hanebüchenen Argumenten verteidigten die Gerichte ihren Standpunkt.
Die Ungleichbehandlung großer und kleinerer Händler wurde damit begründet, daß letztere den lebensnotwendigen Bedarf der Bevölkerung deckten.
Dies ist schlicht unhaltbar. In großen Städten unterhält die Kaufhof AG noch nahezu ein Vollsortiment mit Lebensmittelabteilung. Wenn alle Geschäfte mit Verkaufsfläche unter 800 qm öffnen dürfen, dann befinden sich darunter auch Juweliere, Antiquitätenhändler, Innendekorationsgeschäfte. Phantastisch, daß es sie gibt! Was wären wir ohne sie?! Sie tragen sehr bedeutsam zur Steigerung unserer Lebensqualität bei; aber über die Lebensnotwendigkeit dieser Branchen erübrigt es sich wohl zu reden.
Kein Wort verloren die Gerichte über die völlig sachfremde Verknüpfung von Eingriff und dem damit verfolgten Ziel (vgl. unten „Straßenfeger“). Das wäre das zentrale Gegenargument gewesen.
Die Gerichte befanden die Regelung als „gerade noch verhältnismäßig“. Mit diesem Trick, zu dem auch das Bundesverfassungsgericht bisweilen greift, um das Ringen mit widerstreitenden Positionen zum Ausdruck zu bringen und scheinbar den Kritikern Rechnung zu tragen, gelingt ihnen dennoch keine gesichtswahrende Lösung mehr. Sie haben zwar eine Abwägung vorgenommen, aber sich dann falsch entschieden. Ein Fall von vorauseilendem Gehorsam, bei dem es einer Weisung von oben nicht einmal mehr bedurfte.

Sehr interessant aber erscheint in diesem Zusammenhang die Bemerkung eines ostdeutschen Ministerpräsidenten, wonach man bei Geschäften, die unwesentlich 800 qm überschritten, eine Lösung fände.
Das stellt eine unverhohlene invitatio ad offerendum dar. Was darf es denn kosten? Daher weht also der Wind.
Eine rechtlich unhaltbare Vorschrift muß unterbleiben, bzw. zurückgenommen werden. Sie kann nicht individuell mit kreativ abweichenden Ausnahmen von der illegalen Regel korrigiert werden.
Was sind das hier nur für Zustände! Die Rechtlosigkeit versucht inzwischen noch nicht einmal, sich zu verstecken.

https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/gerichte-halten-schließung-von-warenhäusern-für-vertretbar/ar-BB12PtDw?MSCC=1587336938&ocid=spartandhp
https://steemit.com/deutsch/@isabellaklais/strassenfeger

Roland-Siegers+Winkel-Advokat-Das-Taktikspiel-für-Rechtsverdreher.jpg

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