Eine freie Gesellschaft braucht ein Fundament. Teil 13

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Wie schon in Teil 12 der Serie #freie-gesellschaft angekündigt, sind wir mit den Auswirkungen eines Konzernmonopol mit Einheitskasse, auch „der Staat“ genannt, noch nicht am Ende.

Zwei punkte müssen noch näher betrachtet werden und das sind „Subventionismus und Interventionismus“.

In Teil 13 wird dieses Phänomen allein betrachtet und nicht mit weiteren Auswirkungen gemischt. Daher heute etwas kürzer in der Lesezeit.

Ein Konzern mit Einheitskasse kann seine Position dazu benutzen, bestimmte Wirtschaftssubjekte durch Entgelterlass zu bevorzugen, andere durch ungebührliche Entgeltbelastung zu benachteiligen (s. Entsprechende Abschnitte in Teil 11 der Serie #freie-gesellschaft ). Es findet eine marktfremde Umverteilung von Ressourcen statt. Das ist jedenfalls beim Monopolkonzern „Staat“ der Fall.

Kasseneinheit hat zwar mit dem Wesen eines Konzerns nichts zu tun. Ist eine solche aber vorhanden, dann werden sich viele Konzernnutzer bald in der Rolle von Umverteilungshäftlingen wiederfinden. Ein Teil ihrer Arbeitskraft wird einer ihnen fremden und undurchsichtigen Mittelverwendung geopfert.

Grundsätzlich kann Subventionismus bei allen Konzernbetrieben auftreten. Der Staat ist aber ein besonders markantes Beispiel dafür. Die Umverteilung von Ressourcen beim Staat geschieht auf dem Wege sogenannter Subventionen. Subventionismus ist nicht so harmlos, wie Manche ihn darstellen. Er basiert auf einer zwangsweisen Wegnahme von Gütern (in Teil 11 bereits angesprochen, in späteren Teilen sehen wir die Auswirkungen noch stärker).

Staatlicher Subventionismus kann nur gedeihen, wenn die Gelder, die im Tausch mit „öffentlichen Gütern“ beim Staat einkommen, auf nichtkommerzielle Art in seine Taschen gelangen. Einen normalbürgerlichen Rechnungsabgleich darf es nicht geben. Ein Subventionsstaat setzt nicht nur Kasseneinheit voraus, sondern auch eine besondere Art der Mittelbeschaffung. Es wird eine Inkassomethode geben müssen, die es erlaubt, die Mittel so zur Verfügung zu haben, dass sie nicht verwendungsgebunden sind. Subventionismus kann nur gedeihen, wenn die Gelder, die im Tausch einkommen, auf nichtkommerzielle Art in eine Kasse gelangen. Einen normalbürgerlichen Rechnungsabgleich darf es nicht geben. Subventionen sind Umverteilungen von Gütern ohne Tauschkontrakt. Sie finden also außerhalb der Aktivitäten des Marktes statt.

Stellt ein Monopol an sich schon eine Gefahr für die Freiheit seiner Leistungsabnehmer dar, weil es wuchern kann (s. Teil 11), so ist bei einem Monopolkonzern mit Einheitskasse die Gefahr geradezu bedrohlich. Das Wucherpotential eines solchen Konzerns erwächst nicht nur aus der selbstherrlichen Preisgestaltung für dessen Leistungen, die ihm qua Monopolist ohnehin möglich ist, sondern außerdem noch aus dem von der Einheitskasse gespeisten Subventionismus.

Die Gefahr beim staatlichen Subventionismus ist besonders groß deshalb, weil dafür Mittel enormen Umfangs beschafft werden müssen. Die muss irgendjemand aufbringen, sei es durch Abgaben oder durch Kredite (z. B. über Anleiheankäufe!). So ist der Staat nicht nur in seiner Rolle als Monopolist Ausbeuter (sofern er als solcher Wucher betreiben kann;). Sondern er ist es zusätzlich noch in seiner Rolle als Subventionist.

Subventionen bedingen Wucherpreise dort, wo die Mittel dafür abgezwackt werden. Sie bewirken Dumpingpreise dort, wo die Mittel hinfließen. Dadurch wird die verursacherbezogene Leistungsabgeltung der verschiedenen Konzernangebote verzerrt. Das bedeutet: Güterraub bei bestimmten Konzernnutzern zugunsten des Güterzuwachses bei anderen. Insofern ist Subventionismus partieller Kommunismus.

Konzerne mit Einheitskasse, gleich welcher Art, sind immer Spielwiesen für Subventionisten. Ein typisches Beispiel für Subventionismus ist die Verwendung der Einnahmen des deutschen Staates aus dem Kraftfahrzeugverkehr. Hier wird der größte Teil zur Unterhaltung verkehrsfremder Leistungsbereiche abgezweigt (33 Milliarden Euro im Jahre 2016). Die Mittel fehlen dann für den Ausbau und die Instandhaltung der Straßen. Trotz horrender Einnahmen zu Lasten der Straßennutzer (52 Milliarden Euro im Jahre 2016) verrotten die Straßen bzw. werden gar nicht erst gebaut. Die vereinnahmten Mittel werden zur Finanzierung bombastischer Musentempel, für sinnlose Energieprojekte, zur Aufrechterhaltung überholter Verkehrskonzepte und zur großzügigen Alimentierung von Beamtenwitwen verwendet.

Inzwischen hat sich der staatliche Subventionismus zu ungeahnter Blüte entwickelt. Die Zahl der durch Subventionen begünstigten Nettostaatsprofiteure wächst von Jahr zu Jahr. In der Hauptstadt des wirtschaftlich gesündesten Staates der Europäischen Union (nicht zu verwechseln mit „wirtschaftlich gesund“, denn das ist was ganz anderes und das ist die Bundesdeutsche Staat bei weitem nicht) wird knapp die Hälfte der Bevölkerung auf unterschiedlichste Weise vom Staat subventioniert.

Staatliche Subventionen können so weitgreifend sein, dass sie die auf diesem Wege an die Begünstigten gelangenden Tauschgüter wie Geschenke erscheinen lassen. Nun will aber das Schenken nicht so recht in die Abläufe einer leistungsteiligen Tauschgesellschaft passen. Hier spielen andersgerichtete Motive mit. Dass dies nicht nur philanthropische Motive sind, darauf komme ich noch zurück.

Für ihren Subventionismus schafft sich die Obrigkeit eine spezielle Gesetzesbasis. Mit dieser ist der regulatorischen Rahmen für die Subventionstätigkeit vorgegeben. Sie sichert die Intervention, wie man die rechtliche Seite des Subventionismus nennen könnte. Der Subventionsstaat ist insofern auch Interventionsstaat (Ludwig von Mises, 2008)

Die Eingriffe des Interventionsstaats in das Marktgeschehen bestehen aus erzwungenen Wegnahmen auf der einen Seite und großzügigen Schenkungen auf der anderen. „Die Eingriffe können daher als Privilegien angesehen werden, als Sonder- und Vorrechte, die einzelnen…auf Kosten der übrigen verliehen werden…Man pflegt die Eingriffe als soziale oder sozialpolitische Maßnahmen zu bezeichnen. Ihrer Wirkung nach müsste man sie anti- oder gar asozial nennen. Sie bauen die Gesellschaft nicht auf, sie nehmen der gesellschaftlichen Zusammenarbeit den Sinn. Das Ziel der Kooperation ist Behebung von Unzufriedenheit; kein (staatlicher) Eingriff aber vermag die Erreichung dieses Ziels zu fördern. Er verschlechtert die Bedürfnisbefriedigung entweder für alle oder zumindest für die große Mehrheit“ (Ludwig von Mises, a. a. O.). Der Staat aber behauptet das Gegenteil. Seine Interventionsaktivitäten förderten das Wohl seiner Bürger. Offenbar verdächtigt er diese, das ohne ihn nicht zu können. Sie würden ohne seine Eingriffe nur Chaos, Ungerechtigkeit und Elend produzieren.

Ein Interventionsstaat verzerrt das freie Tauschgeschehen. Nach außen hin rechtfertigt er das damit, dass er für so gute Dinge wie Vollbeschäftigung, Wirtschaftswachstum, Gerechtigkeit und karitative Belange sorgen müsse. Er müsse zum Wohle seiner Bürger in alle möglichen Lebensbereiche eingreifen: in die Bildung, in die Forschung, in die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, in das Kranksein, in das Älterwerden, in die Bauwirtschaft, in die Sicherung der Arbeitsplätze usw. usf.

Die Summen, die beim Subventionismus ins Spiel kommen, können sich sehen lassen. Am 17.6.1998 vermeldete der Fernsehsender ARD in der Sendung „Die Verschwendung der Nation“, dass sich die jährlichen Subventionen in Deutschland auf real 370 Milliarden Mark belaufen. Offiziell würden nur 116 Milliarden ausgewiesen, eine immer noch unvorstellbar hohe Summe. Sie wird bis heute eher angewachsen als geschwunden sein. Die Ausgabenexplosion beim deutschen Staat nach 1960 ist im wesentlichen den horrende gestiegenen Transfer- und Subventionskosten geschuldet (Erich Weede, 2003).
Über so ungeheuerliche Beträge wird nicht öffentlich, sondern hinter verschlossenen Türen verhandelt, in Räumen, deren Betreten auch bekannten Journalisten verwehrt wird. Die Studie eines angesehenen wissenschaftlichen Instituts, die der Sendung zugrunde lag und die diese Fakten aufdeckt, ist übrigens allen damaligen Bundesparlamentariern zur Kenntnisnahme angeboten worden. Nur ein einziger (von damals 672!) hat sie geordert.

Richten wir unser Augenmerk zunächst auf jene Subventionsaktivitäten, die der Wirtschaft zugute kommen, auch wenn sie schon älteren Datums sind.

Der ehemalige deutsche Wirtschaftsminister Möllemann verkündete am 5.9.1991 vor dem Bundestag, dass jeder Kohlebergwerker mit 76.000 Mark im Jahr vom Staat subventioniert würde. Von diesem (Netto-) Betrag konnten 1991, wenn man sich zu einem schlichten Wegschenken durchgerungen hätte, zwei Arbeiterfamilien in Deutschland ohne einen Handschlag Arbeit ein bescheidenes bürgerliches Leben führen. In den Armutsländern hätte man damit Hunderte von Menschen mit Nahrung und Kleidung versorgen können.

Krasser noch erscheint der subventionistische Widersinn bei dem Vorhaben, die Mathias-Thesen-Werft in Wismar zu retten. Dort kostete der Erhalt eines Arbeitsplatzes 300.000 Mark (FOCUS, 17/1994). Hätte man diesen Betrag als verzinsbares Geschenk an die MTW-Mitarbeiter gegeben, hätte jeder von ihnen beruhigt in Rente gehen können.

Aber auch das ist noch nicht der Gipfel des Gutgemeinten. Bei der Firma Aluhett im Ostharzstädtchen Hettstedt wurden sogar 700.000 Mark aufgewendet, um einen Arbeitsplatz zu retten, eine Summe, die selbst dem Betriebsrat zu denken gab, ob hier nicht so etwas wie gigantische Geldvernichtung im Gange sei (SPIEGEL, 50/1995).

Die soeben genannten Zahlen und Vorhaben muss man nicht kommentieren, um das Gesellschaftsmodell „Subventionssstaat“ zu disqualifizieren. Sie datieren vom Ende des letzten Jahrhunderts, sind aber typisch auch für die heutige Situation. Nur sind die zu veranschlagenden Summen inzwischen noch höher geworden.

Bei all dem muss eine besonders himmlische Vorstellung von Menschheitsbeglückung zugrunde liegen. Anders sind Aktivitäten solchen Ausmaßes nicht zu verstehen. Deren Umfang ist mittlerweile so groß, dass z. B. in Deutschland das gesamte Lohnsteueraufkommen dafür aufgewendet werden muss. Würde man alle als „solidarisch“ deklarierten Subventionen streichen, müsste kein Deutscher mehr Lohn- bzw. Einkommenssteuern bezahlen - auch eine Erkenntnis aus besagter ARD-Sendung (s. o.).

Der Staat tritt aber nicht nur als Beschenker von Gewerbebetrieben oder anderen Staaten auf, sondern auch bei seinen Bürgern. Vielen Mitgliedern der Gesellschaft beschert er eine Art „gratis lunch“ (Robert Nef, 2005; in der Serie #freie-gesellschaft kommt noch mehr dazu). Die Bundestagsabgeordnete Elisabeth Scharfenberg will das staatliche Beschenken sogar soweit ausweiten, dass Behinderte kostenlose Rezepte erhalten, die sie für Sex mit Prostituierten einlösen können. Denn die Devise staatlicher Subventionisten lautet: „Glück für alle“.

Das „Glücks für alle“ soll auf dem Wege der Umverteilung von Gütern realisiert werden. Ist dieser Weg einmal von der Mehrheit der Gesellschaft akzeptiert, kann sich das Rad der Umverteilung hemmungslos drehen. Ja, man kann sogar ein Riesenrad daraus machen. Schon in den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts gab in Deutschland 153 Umverteilungsarten, die von 37 Behörden verwaltet wurden (Fritz Fliszar, 1997). Man kann mit Sicherheit davon ausgehen, dass diese Zahlen seitdem nicht kleiner geworden sind.

Bei der staatlichen Umverteilung fließen die öffentlichen Finanzströme in oft nicht nachvollziehbarer Weise durcheinander. Der Umverteilungsmechanismus ist eine „Gießkanne, die eine Plantage von vielfältigen Interessen bewässert“ (Robert Nef, 1996). Die Staatsbürger müssen hinnehmen, dass ihr sauer verdientes Geld dubiosen Finanztransfers geopfert wird. Man denke nur an den im Euroraum gepflegten Widersinn, mit den vereinnahmten Mitteln sowohl die Tabakbauern als auch die Antiraucherverbände zu sponsern.

Im Umverteilerstaat handelt derjenige irrational, der fleißig im Hamsterrad der leistungsteiligen Tauschgesellschaft mittritt. Völlig rational handelt derjenige, der darauf aus ist, möglicht viel von dem Kuchen, den irrationaler Fleiß gebacken hat, einzuheimsen. Diese offensichtlich widernatürliche Verkehrung von rationalem und irrationalem Verhalten kommt dadurch zustande, dass im Subventionsstaat die Handlungsanreize entsprechend gesetzt sind, Erich Weede spricht von „Anreizverzerrung“ (2012)

Wie unerschütterlich die Mentalität der unentgeltlichen Teilhabe an fremdem Gütern nicht nur bei den Bürgern an der Basis, sondern auch bei den Eliten der Staatsgesellschaft verwurzelt ist, zeigt eine Notiz aus dem SPIEGEL: „Raucher und Trinker haben in Bundeskanzler Helmut Kohl einen mächtigen Verbündeten gefunden. Er lehnt Pläne von Gesundheitsminister Horst Seehofer...ab, Nikotin- und Alkoholkonsumenten mehr Krankenversicherungsbeiträge zahlen zu lassen. Eine derartige ‘Sündensteuer’ werde es mit ihm nicht geben.“ - Mit idiotischerer Selbstgefälligkeit kann die Vernichtung der Eigenverantwortung und der Appell an das Ruhekissen missverstandener „Solidarität“ nicht zu Markte getragen werden.

Nicht nur Einzelne fahren besser ohne Subventionismus, die Volkswirtschaft insgesamt hat Vorteile. Es ist eine alte Weisheit, dass „in jeder Wirtschaftsordnung, in der durch besondere Förderung mehr volkswirtschaftliches Kapital in einzelne Erwerbszweige gelenkt werden soll, als von selbst dorthin fließen würde, oder durch außerordentliche Beschränkung Teile des Kapitals von Branchen ferngehalten werden, in denen sie sonst investiert worden wären, in Wirklichkeit das Hauptziel unterlaufen (wird), das man zu fördern vermeint. Sie verzögert Entwicklung und Fortschritt der Gesellschaftlichkeit zu Wohlstand und Größe, anstatt ihn zu beschleunigen, und sie verringert den wirklichen Wert des Jahresprodukts aus Boden und Arbeit, statt ihn zu vergrößern.“ (Adam Smith, Nachdruck 1990).

Die anfangs noch lautstarke Empörung der Medien und Verbände über das Unwesen des staatlichen Subventionswesens und den dadurch bedingten ständig steigenden Mittelbedarf hat sich im Laufe der Zeit in ein nahezu gemütliches Ritual verwandelt. In schöner Regelmäßigkeit hören wir die mahnenden Stimmen. Die Wirkkraft solcher Verbalorgien ist jedoch nirgends zu spüren - als hätte eine Empörung gar nicht erst stattgefunden. Unter den Empörten herrscht offenbar Einigkeit: Für das Übel sind irgendwelche gesellschaftspolitischen Funktionsträger oder inkompetente Gesetzgeber verantwortlich. Man kann sie bei nächster Gelegenheit ja austauschen. Danach wird alles besser. - Dass vielleicht am System etwas grundsätzlich nicht stimmt, wird nicht in Erwägung gezogen.

Und damit ist Teil 13 der Serie #freie-gesellschaft auch beendet und Teil 14 folgt.

Euer Zeitgedanken

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