Sich wehren mit Bürgerwehren

in #deutsch5 years ago

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Wenn man Bürgerwehren zum Problem hochzustilisieren versucht, anstatt sich um die Kriminalität zu sorgen, vermag man Recht und Unrecht nicht mehr voneinander zu unterscheiden, bzw. verwechselt beides miteinander.

Bürgerwehren, die durch die Straßen patrouillieren, nehmen nur ihr Recht auf Freizügigkeit (Art. 11 GG) wahr. Tragen sie dabei bestimmte Kleidung, ggf. mit der Aufschrift „Bürgerwehr“, fällt dies unter das Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) und ggf. freie Meinungsäußerung (Art. 5 GG). Kommen sie in Bedrängnis Geratenen, Bedrohten oder Angegriffenen zu Hilfe, entspricht dies der Rechtspflicht eines jeden Bürgers zur Nothilfeleistung, die nicht rechtswidrig, sondern geboten ist (§§227 BGB, 32 StGB, 323c StGB, 15 OWiG).

Für die Bewaffnung gelten die einschlägigen Vorschriften, für Putativnothilfe ebenfalls.

Die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung stellt genuine Pflicht der Staatsorgane dar. Wo sie jedoch dieser nicht nachkommen, dürfen und müssen Bürger selbst handeln, um sich und andere zu schützen. Niemand braucht Opfer zu werden. Das Recht darf dem Unrecht nicht weichen.

Daß derartige Wachgänge an zu erwartenden Brennpunkten durchgeführt werden, dient der präventiven Gefahrenabwehr.
Wer sich dadurch provoziert fühlt und zu Straftaten veranlaßt sieht, ist der Rechtsbrecher, den die Härte des Gesetzes treffen muß. Die Patrouillen jedenfalls befinden sich auf dem Boden des Rechts.

Die Bürgerwehren machen sich per se keiner Amtsanmaßung schuldig, wenn sie sich klar als Bürgerwehren zu erkennen geben und nicht den Eindruck von Polizeikräften erwecken. Daher sind entsprechende Kleidungsaufdrucke durchaus sinnvoll und geboten.

Wer sich von Bürgerwehren mehr bedroht fühlt als von Kriminellen, gibt ein verqueres Rechtsverständnis zu erkennen.
Gerade die überlasteten staatlichen Ordnungskräfte sollten dankbar registrieren, daß ihnen zugearbeitet und so manches Verbrechen im Vorgriff durch Abschreckung der potentiellen Täter verhindert wird.

Bürgerwehren stellen praktizierte echte Zivilcourage dar - ein Begriff, der ansonsten so oft mißbraucht wird.

https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/„es-gab-keine-rechten-bürgerwehren“-amberg-wehrt-sich-gegen-vorwürfe/ar-BBRKw7h?ocid=spartandhp
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/söder-union-und-spd-reduzieren-abschiebe-hindernisse/ar-BBRK4S1?ocid=spartanntp
https://vk.com/@-163464132-reale-hetzjagden-und-ihre-folgen
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Wer sich von Bürgerwehren mehr bedroht fühlt als von Kriminellen, gibt ein verqueres Rechtsverständnis zu erkennen.

"Verquer" ist wohl mit "politisch korrekt" zu übersetzen.

Zumal die "Wehrhaftigkeit" der linken Szene ebenfalls auf der Straße demonstriert wird. Man schaue sich nur die Patrouillen der AntiFa im HH Schanzenviertel an; da gehört der (trotz "Waffenverbotszone", deren Durchsetzung ich noch nie erlebt habe) offen getragene Baseballschläger durchaus zur Ausrüstung.

Die Lücken, die der Staat bei seinem gewollten Rückzug hinterläßt, werden eben nicht durch ideologisches "Du, da müssen wir mal drüber reden, du!" Geschwafel geschlossen, sondern eher substanziell.

Richtig, argalf. Daher muß "Waffengleichheit" hergestellt werden.

Statt moralischer Gleichheit. Ja nee, is klar.

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