Selbstfesselung durch Inkompetenz und Feigheit

in #deutsch2 years ago

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Wer in Deutschland ein Richteramt bekleidet, sollte fachlich mit hinreichender Kompetenz ausgestattet sein, ihm zur Entscheidung vorgelegte Sachverhalte autonom zu beurteilen. Doch offensichtlich ist dies immer seltener der Fall.

Wenn deutsche Richter dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Rechtsfragen zur Beurteilung vorlegen, begeben sie sich damit selbst der Entscheidungshoheit, die sie hernach auch nicht mehr zurückgewinnen. Geschieht dies aus Unfähigkeit oder Feigheit? Man weiß es nicht und vermutet eine Mischung aus beidem. Dann aber darf man sich über die Übergriffigkeit des EuGH nicht beklagen, der selten zu Gunsten deutscher Interessen entscheidet.

Im vorliegenden Fall geht es um die Frage, ob ein Abzuschiebender in einer Justizvollzugsanstalt in Abschiebehaft gehalten werden durfte. Die Unterbringung des Delinquenten erfolgte getrennt von den Strafgefangenen, sodaß keinerlei Kontakt zwischen diesem und dem Auszuschaffenden möglich war.
Dennoch moniert der Generalanwalt beim EuGH diese Vorgehensweise, weil der Abschiebehäftling vom selben Personal bewacht wird, wie die Strafgefangenen.
Gibt es einen Wächtervirus, der von den Strafgefangenen über die Wächter auf den Asylbetrüger übertragen wird? Schon die EU-Richtlinie, wonach Abschiebehäftlinge nur ausnahmsweise in regulären Strafvollzugsanstalten inhaftiert werden dürfen, mutet abenteuerlich an. Ihre Auslegung aber wirkt geradezu grotesk.
An diese absurde Auslegung, die debil blöde Richter erwirkt haben, die einfachste Probleme nicht mehr zu lösen im Stande sind und sich selbst entmündigen, werden deutsche Gerichte dann künftig gebunden sein.

Ähnlich verhält es sich mit der Genfer Flüchtlingskonvention, die ihrem Wortlaut nach mit deutschen Interessen kompatibel ausgelegt und angewandt werden könnte, zumal Deutschland nicht von Staaten umgeben ist, aus denen die Bewohner in Scharen flöhen. Das Nichtzurückweisungsprinzip gilt nicht, wenn der Flüchtling aus einem Land kommt, in dem er nicht bedroht ist. Nur die verquere und falsche Lesart des EuGH, der zivilisierte EU-Mitgliedstaaten als gefährlich oder unzumutbar klassifiziert, bedingt, daß Deutschland von dem Problem betroffen ist. Deutschland braucht daher nicht aus der Konvention auszutreten, sondern muß sich von der EuGH-Rechtsprechung lösen durch Austritt aus der EU, womit gleich noch eine Reihe weiterer Fragen einer Lösung zugeführt würden.

https://www.dw.com/de/gutachter-abschiebehaft-gesetz-rechtswidrig/a-59935001

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