Rufmord - eine perfide Waffe

in #deutsch6 years ago (edited)

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Etwas grober strukturierte Regime machen mit ihren Gegnern ggf. kurzen Prozeß.

Ein Beispiel dafür dürfte der Fall Jamal Khashuggi sein, wo die Schergen der saudi-arabischen Herrscherfamilie ein Killerkommando auf einen ihnen unbequem gewordenen Landsmann ansetzten. Losgeworden ist man ihn auf diese Weise zwar, doch schlägt der Fall international hohe Wellen.

Die Ermittlungen dürften sich als inkonklusiv erweisen. Zu viele Fehler wurden von den türkischen Ermittlern bereits, vielleicht sogar bewußt, begangen. Obwohl im Vorfeld schon ein Tatverdacht bestanden hatte, wurde nicht eingegriffen. Von den beiden Flugzeugen, mit denen die Verbrecher an~ und ausreisten, wurde nur eines von den türkischen Behörden inspiziert. Die Durchsuchung der Räume des saudi-arabischen Generalkonsulates in Istanbul dürfte ergebnislos verlaufen. Spuren würde man allenfalls noch mit dem Einsatz von Luminol nachweisen können; doch dazu bedarf es einer relativ engen Eingrenzung des genauen mutmaßlichen Tatortes. Angeblich in türkischer Hand befindliche belastende Videos und Abhörprotokolle werfen auch auf die Türkei ein dubioses Licht. Es steht zu befürchten, daß sie von der Türkei - anstatt zur Aufklärung des Falles - gegenüber Saudi-Arabien als politisches Druckmittel eingesetzt werden, denn beide Staaten verfolgen selten gleichgerichtete Interessen.

Obwohl der Fall wohl letztlich ungeklärt bleiben wird, sorgt er international für Aufsehen, das keinen der Beteiligten in einem guten Licht erscheinen läßt.

Es geht mit subtileren Mitteln auch anders.

Tatort: Deutschland. Das Opfer: der Historiker Hubertus Knabe, ehemaliger Direktor der Stasi-Gedenkstätte in Berlin-Hohenschönhausen.
Seine Forschungen beleuchten schwerpunktmäßig die Westarbeit der DDR-Staatssicherheit, die Oppositionsbewegungen im Ostblock, die ostdeutsche Nachkriegsgeschichte sowie die Aufarbeitung der SED-Diktatur.
Knabes Erkenntnisse waren dem SED-Milieu entstammenden Kreisen des deutschen Regimes und seinen Sympathisanten suspekt und unangenehm. Man plante daher, sich seiner zu entledigen.

Das Instrument: eine „#Me too!“-Kampagne, die an Unseriosität nicht zu überbieten ist. Dabei wurden von anonymen Zeuginnen vage und zum Teil irrationale Beschuldigungen erhoben. Einen belastbaren Beweis für einen justiziablen Sachverhalt blieb man schuldig.
Auf dieser Grundlage wurde Knabe ohne vorherige Anhörung von seinem Posten entbunden. Das Ziel war erreicht. Die Täter beschmutzten sich nicht die Hände. Das Opfer ist ruiniert.
In der SED gehörte derartiges Vorgehen zum professionellen Instrumentarium. Da die SED-Schergen inzwischen hierzulande ihre Renaissance feiern, halten ihre Methoden auch hier Einzug.

Das zeigt, welchen fatalen Sprengstoff die „#Me too!“-Bewegung birgt. Bei den unterstellten Delikten handelt es sich typischerweise um 4-Augen-Vorkommnisse, bei denen Aussage gegen Aussage steht. Sie eignen sich daher idealtypisch zur Diffamierung. Ein stichhaltiger Beweis dürfte nur selten zu erbringen sein. Dennoch bleibt am Beschuldigten immer etwas hängen. Im ungünstigsten Falle werden mit dem Ruf auch eine Persönlichkeit und ihre Existenz zerstört. Aber auch bei etwas positiverem Verlauf dürfte mit dem Betreffenden immer die Anschuldigung im Raume stehen. In den USA wird Bundesrichter Kavanaugh immer mit der Kampagne gegen ihn assoziiert werden - ganz gleich, wie seine richterlichen Leistungen auch ausfallen. Damit wird gleich von Beginn an eine Lebensleistung entwertet. Auch hier wurde nach Jahrzehnten eine angebliche Geschichte ausgegraben, über die bisher Schweigen bewahrt worden war. Die ohnehin prekäre Beweislage wird durch Zeitablauf nicht besser, was im übrigen einer der Gründe für das Rechtsinstitut der Verjährung darstellt. Was also veranlaßt nach all der Zeit zu derartigen Anschuldigungen? Die Antwort liegt auf der Hand: politische Motive - in eigenem oder fremdem Interesse.

Gegen diese Praktiken hilft nur die stringente Anwendung des Grundsatzes „in dubio pro reo“. Das muß man sich auch immer wieder ins Bewußtsein rufen, ehe man jemanden voreilig außergerichtlich moralisch verurteilt. An die behaupteten Taten muß der gleiche Maßstab angelegt werden, wie an alle anderen auch. Aussagen wie: „Er wird es schon gewesen sein.“, oder „Wo Rauch ist, ist auch Feuer.“, oder „Zuzutrauen wäre es ihm.“ verbieten sich da von selbst. Zielführender ist die Frage: „Cui bono?“ Wer hat ein Interesse daran?

https://www.welt.de/politik/ausland/article182018440/Tuerkei-und-Saudi-Arabien-Was-der-Fall-Khashoggi-fuer-Erdogan-bedeutet.html
https://www.schlaglichter.at/der-diskrete-charme-des-rufmords/

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Haha, der paßt ja wie die Faust aufs Auge zum heutigen Beitrag. Danke für den erneuten Einblick in Ihr Glashaus, Frau Klais!

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