Tobis Kryptoportfolio #9: Der Tod und die Steuer. So versteuerst du Kryptowährungen richtig.

in #deutsch6 years ago (edited)

Hallo liebe steemians,

wer kennt nicht den Spruch von Bejamin Franklin "Nur zwei Dinge auf dieser Welt sind uns sicher: Der Tod und die Steuer. Dieser Spruch Trift leider auf Kryptowährungen zu. Kryptowährungen müssen zumindest in Deutschland in der Steuerklärung unter gewissen Umständen mit angegeben werden.

Die digitalen Währungen sind zwar nicht als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt, müssen jedoch bei Veräußerungen (Verkauf von digitalen Währungen), versteuert werden. Sie werden zurzeit als gewöhnliche immaterielle Wirtschaftsgüter behandelt und unterliegen somit dem Ertragssteuerrecht. Zudem muss beachtet werden, ob der Handel von Kryptowährungen geschäftlicher oder privater Natur ist. Weiterhin spielt bei Kryptowährungen die Zeit eine ganz besondere Rolle.

Wann muss ich steuern entrichten?

Das kommt darauf an. Man unterscheidet vier Varianten.

1. Spekulation ohne den eigenen besitzt von Kryptowährungen

Wenn du als Privatanleger auf verschiedenen Krypto-Handelsplattformen z.B. über Optionen, auf fallende oder steigende Kurse Wettes (siehe z.B. Handelsplattform IQ-Option), musst du grundsätzlich immer die Abgeltungssteuer als auch den Solidaritätszuschlag bezahlen. Somit bist du auch dazu verpflichtet, deine Gewinne bei deiner Steuererklärung anzugeben, gesetzt dem Fall, dass dein Anbieter die Informationen nicht selbst ans Finanzamt übergibt.

2. Besitz von Kryptowährungen mit einer Haltefrist kleiner als ein Jahr.

Wenn du als Privatanleger in Kryptowährungen investierst und diese weniger als ein Jahr lang hältst, dann gilt deine Investition als privates Veräußerungsgeschäft nach §23 Estg. Somit musst du in diesem Fall gemäß deinem persönlichen Steuersatz, steuern entrichten. Ein Gewinn von unter 600 Euro ist dennoch steuerfrei. Hier ist nur zu beachten, dass diese Freigrenze für alle privaten Veräußerungsgeschäfte gilt, nicht nur für Kryptowährungen.

Wie bei Aktien auch, können Verluste als auch Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften der letzten Jahre abgezogen und mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden.

3. Besitzt von Kryptowährungen mit einer Haltefrist länger als ein Jahr!

Wenn du vor mehr als einem Jahr in Kryptowährungen investiert hast und du damit keinen gewerblichen Zweck verfolgst, sind keine Steuern zu entrichten (steuerfrei). Denn bei einer Haltefrist von länger als einem Jahr, wird nach deutschem Steuerrecht deine Investition als Spekulationsgeschäft gezählt.

4. Krypto-Händler, Miner und gewerbetreibende

Hinter dem Schürfen von Kryptowährungen (Mining) oder dem professionelle Handel von Kryptowährungen steckt ein gewerblicher Zweck. Somit wird dies als Gewerbe angesehen und muss entsprechend versteuert werden. Erfolg das Gewerbe in Deutschland müssen die Gewinne und Verluste ausgewiesen werden. Neben der zu entrichteten Einkommensteuer oder Körperschaftssteuer kann zudem die Gewerbesteuer anfallen.Diese vier Varianten stellen den groben Überblick dar. 

Ich hoffe dir hat dieser Beitrag hat die gefallen. Falls du fragen zum Thema hast, hinterlasse einfach einen Kommentar. 

Hinweis

Um sicherzustellen das man später keine Probleme mit dem Finanzamt bekommt, sollte man nicht auf ein Beratungsgespräch bei einem Steuerberater verzichten. Diese können viele Fragen schnell und relativ sicher beantworten. Für den Hinweis möchte ich in diesem Zusammenhang dem User @jensvoigt für seinen Kommentar danken.

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Danke dir für die hilfreichen Informationen! :-)

Zu Punkt 4.:
Da ich ja gerade mit zwei Minern angefangen habe frage ich mich:

  • Wie genau wird es das FA wohl nehmen mit den aktuellen Kursen? Jeden Tag genau in eine EÜR zu dokumentieren wird etwas aufwändig. Bei meinen Kleinbeträgen würde ich jetzt einfach mal eine Woche als Zeitrahmen setzen zur Doku der geminten Coins.
  • Was macht man wenn der Kurs sich ändert? Gehe davon aus, dass ist nur bei Verkauf (Gewinn / Verlust) oder Privatentnahme (selbstkosten - tja wie berechnet man die Selbstkosten beim Mining) relevant.
  • Wo liegen die Grenzen bei der Privatentnahme?

Sorry viele Fragen , aber Du hast ja drum gebeten :) Und nein ich erwarte keine Steuerberatung (die darf man hier ja nicht geben) - einfach einen Erfahrungsaustausch

Sofern du ein Kleingewerbe betreibst reicht es eigentlich aus eine Einnahmen und Ausgabenliste in Form einer Excel Tabelle aus. Ob man die Transaktionen jetzt täglich oder Wöchentlich aufschreiben sollte, kann ich dir so jetzt nicht genaue sagen. Ich denke bei den Kleinstmengen die da gemacht werden, sollte das fürs Finanzamt ausreichen. Notfalls kann man auch auf die Historie aus dem Wallet heranziehen.

Da du deine Bitcoinanteile ja nicht jedes mal veräußerst musst du dir über die Änderung des Kurses keine Sorgen machen. Sobald du eine Entnahme machst (Umtausch in Euro) hast du deinen Gewinn realisiert und musst darauf dann steuern entrichten. Selbstkosten sind im Grunde die Stromkosten und die Abschreibung deiner Miner.

Die Selbstkosten an sich sind mir klar, hatte mich da nicht präzise ausgedrückt. Wenn ich coins entnehme (das sollte ich ja zu Selbstkosten dürfen) - wie verrechne ich die am einfachsten. Ich müsste ja eigentlich die Produktionskosten per Währung nehmen, da sich die coins ja unterschiedlich aufwändig minen lassen. Gibt es da schon eine Bestpractice um es nicht zu verkomplizieren?

Die Stromkosten kannst du auf das Jahr hochrechnen. Wenn du eine Entnahme machst z.B. einmal im Jahr würde ich einfach in einer Excel-Tabelle diese beiden Daten aufschreiben, voneinander Abziehen und den Rest dem Finanzamt über eine Einnahmen und Ausgabenliste mit Angeben. Wie die Praxis in der Realität aussieht weiß ich leider nicht, da ich selbst kein Bitcoin-Mining betreibe.

Danke dir für die hilfreichen Informationen! :-)

Für mich stellt sich folgende Frage, wie die nachfolgende Situation zu behandeln ist.
Z.b. hat man 70 Euro in ein Steem Konto Investiert, um seine Reichweite zu erhöhen.
Nach einiger Zeit hat man Steem im Wert von 155 Euro zu einer anderen Plattform transferiert. Von dort hat man sich 75 Euro auszahlen lassen und den Rest in eine andere Kryptowährung getauscht.
So wie ich das verstanden habe wäre das dann ein Spekulationsgeschäft und man müsste 5 Euro als Gewinn beim FA anmelden. Wäre das so richtig?

Im Prinzip ist das richtig. Wenn "nach einiger Zeit" weniger als ein Jahr bedeutet, ist das richtig.

Sehr gut zu wissen, falls hieraus irgendwann mal Gewinne abspringen sollten (ist wahrscheinlich für mich noch sehr lange hin).
Auf jeden Fall schon mal gespeichert :)
Gruß, Tom

Danke dafür....viele wissen glaub ich garnicht das Steuern anfallen können....und enden dann wie ein gewisser Uli H. im Knast wegen Steuerhinterziehung(im schlimmsten Fall).
Steuern nachzahlen kann aber auch schlimm werden,was bei Kleinanlegern dann wohl eher der Fall ist....Sehr schön geschrieben....Gruss

Ich hatte noch nie das Vergnügen, aber ich glaube wenn es das Finanzamt auf einen abgesehen hat, werden die immer etwas finden, was nicht korrekt ist. Eine Steuernachzahlung ist nie schön.

Ja da kann man von ausgehen...
Wenn du einmal Steuererklärung abgegeben hast bist du eh am Arsch oder?

Ich habe bisher immer was zurück bekommen. Konnte immer genug absetzen. Für 2017 muss ich richtig Tief in die Tasche greifen.

: resteem :) sollten mehr Leute lesen

Sehr nützlich 😀 Danke schön

Dank schön!
Bezuglich Steemit muss man sich als Freiberufler (Bloger) angemeldet haben. Weisst du vielleich wie mann die Steuer zahlt? Teil von den Annahmen bleiben hier als SD ... ob sie auch versteuert werden?

Danke schön!

Als Freiberufler musst du die Einkommensteuer entrichten. Das muss einfach unter den Einkunftsarten in der Steuererklärung angegeben werden. Ich weiß aber nicht ob man als Freiberufler einen steemit Blog betreiben kann, da sich der Blog bei steemit von den Einnahmen zu einem normalen Blog unterscheiden.

Ich mag Punkt 3:) Hodl !!

Den Punkt drei, mag ich auch am liebsten. Wenn es das doch auch nur auf Aktien geben würde. Gibt es ja leider nicht mehr.

Danke für Diese Info !
Schön das auch mal jemand dieses leidige Thema anspricht.

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