Das Leben der Bauern im Mittelalter

in #de-stem6 years ago (edited)

Im letzten Artikel schrieb ich über das Thema Allmende, eine weit verbreitete Besitz- und Wirtschaftsform im Mittelalter. Wer Allmende benutzen durfte, hing von seiner sozialen Stellung ab. Die Allmende stand allen freien Menschen zur freien Verfügung. Wer aber als frei galt und wie die soziale Stellung der Bauern im Laufe des Mittelalters aussah, soll folgender Artikel kurz anreißen.


["ein Bauer beim Schärfen einer Sense", Stich um 1700, Quelle: WikiMedia, Gemeinfrei bzw. public domain]


Exkurs: was ist das Mittelalter und wie lange dauerte es?

Bevor ich mich der Situation der Bauern im Mittelalter widme, wäre es sinnvoll zum einem den Begriff des Mittelalters und zum anderen seine zeitliche Einordnung zu erklären.

Der Begriff Mittelalter wird in der Regel nur auf den europäischen Kulturraum bezogen und umfasste den Zeitrahmen nach dem Ende der Antike bis zum Beginn der Neuzeit.

Dieser Zeitraum Begann Ende des 5. bzw. dem Anfang des 6. Jahrhunderts mit dem Untergang des Weströmischen Reiches im Jahre 476 n. Chr. und endete mit der "Entdeckung" von Amerika durch Kolumbus Ende des 15. Jahrhunderts.

Somit hat das Mittelalter im ehemaligen Weströmischen Reich – heutiges Frankreich, Deutschland, England etc. – etwa 1.000 Jahre gedauert. Auf dem Gebiet des ehemaligen Oströmischen Reiches – Balkan, östliches Mittelmeer etc. – überdauerte die Antike und die römische Tradition gute 100-150 Jahre länger.

Nicht nur das Ostrom unter Justinian I. mitte des 6. Jahrhunderts weite Teile des ehemaligen Weströmischen Reiches zurückerobern konnte. Neuere Untersuchungen zeigen auf, dass es noch bis weit in die 620er Jahre funktionierende römische Siedlungen und Befestigungen auf dem Balkan und anderen Gebieten von Ostrom gab. So ist u. a. ein römischer Festungskommandant in Singidunum (heute Belgrad) aus dem Jahre 625 nachgewiesen.

Mittelalter wird häufig in drei Epochen geteilt. Das Frühmittelalter dauerte in etwa bis zum Jahr 1000/1050 n. Chr. Das Hochmittelalter von 1000/1050 bis ca. 1250 und das Spätmittelalter von ca. 1250 bis 1500.

Charakteristisch für das Mittelalter sind das feudale Wirtschaftssystem, die starke ständische Ordnung und vor allem der christliche Glaube.


Der Übergang vom Freibauer zum Leibeigenen

Vom Übergang aus der Antike und weit in das frühe Mittelalter hinein waren ein Großteil der Bauern freie Menschen, die u. a. ihren Wohnort mehr oder weniger frei wählen und ihr Land selbständig bewirtschaften durften. Es gab schon damals auch unfreie Bauern, dies geschah allerdings häufig durch Gefangennahme bei den Kriegszügen.

Im Laufe des Frühmittelalters steig allmählich die Anzahl der Leibeigenen, also der unfreien Bauern, und die Zahl der Freibauern sank. Wobei man anmerken sollte, dass als Freibauer nicht nur derjenige galt der Boden besaß sondern auch derjenige, der es beim jeweiligen Landesherren gepachtet hat.

Das die Zahl der freien Bauern sank hatte viele Ursachen, eine der Ursachen war, dass die freien Bauern nicht nur Streuen zahlen mussten, sie mussten auch Kriegsdienst für den Landesherren leisten.

Das heißt, dass man als freier Bauer häufig zu wichtigen Zeiten in der Landwirtschaft unterwegs war, dass man von seinem Lohn als Bauer seine eigene Ausrüstung zahlen musste und das man dann u. U. gegen Gegner kämpfte, deren Broterwerb das Kriegshandwerk war und die dementsprechend über bessere Ausrüstung und mehr Kampferfahrung verfügten.

Das wäre in so etwa, wie wenn ein heutiger Bauer, der aus Hobby in der 7. Fußballliga kickt, dann häufig auswärts gegen diverse europäische Mannschaften aus den ersten Ligen antreten muss.

Der Unterschied im Mittelalter war allerdings nicht, dass man dann mit schmachvollen 15:0 nach Hause fuhr, sondern mit eingeschlagenem Schädel oder mit offenen Knochenbrüchen elendig auf dem Schlachtfeld verstarb oder als kriegsversehrter mit diversen körperlichen Einschränkungen nach Hause kam und dadurch gar nicht oder kaum in der Lage war auf dem Feld zu arbeiten.

Daher haben sich nach und nach viele Bauer in die Leibeigenschaft begeben, da man in diesem Abhängigkeitsverhältnis vom Kriegsdienst befreit und der Landesherr für die Sicherheit der Leibeigenen verantwortlich war.

Allerdings hatte die Leibeigenschaft auch diverse Nachteile. So konnte man u. a. nicht seinen Wohnort wählen, ohne die Erlaubnis des Herren durfte man nicht heiraten und kein Handwerk ausüben und man war zu diversen Frohndiensten verpflichtet. Als Leibeigener durfte man nur bewegliche Habe besitzen und man durfte kein Darlehen aufnehmen.

Als weiterer Grund für für die Leibeigenschaft galt auch die schlechte wirtschaftliche Situation einzelner Bauern, die keinen Ausweg sahen als sich mit ihren unbeweglichen Besitz in die Abhängigkeit zu begeben.

Leibeigener vs. Höriger

Es gibt eine wichtige Unterscheidung zwischen diesen beiden Gruppen, auch wenn auf den ersten Blick, die Unterschiede nur minimal anmuten. Ein Leibeigener gehört zu dem Dienstpersonal des Landesherren und einen Leibeigenen konnte der Herr einsetzen wo er wollte.

Die Gruppe der Hörigen bildeten häufig ehemals freie Bauern, die sich nicht mehr wirtschaftlich halten konnten und sich und ihr Landbesitz dem Landesherren unterstellten.

Für sie herrschte die Schollenpflicht: die Hörigen waren auf ein bestimmtes Landstück gebunden und deren Abgaben waren gutsbezogen. Bei den Leibeigenen waren die Abgaben personenbezogen.

Beide Gruppen konnten kein unbewegliches Gut erwerben und besitzen.

Verschiedene Leibeigene: Hufner, Insten und das Gesinde

Bei der Gruppe der Leibeigenen gab es Abstufungen. Besser gestellt war die Gruppe der Hufner, denen überließ der Landesherr verschieden große Grundstücke, die die Hufner dann selbständig bewirtschaftet haben. Die Altersversorgung der Hufner musste der Landesherr sicherstellen.

Nach den Freibauern hatten die Hufner in der dörflichen Sozialhierarchie den höchsten Stand. Mit Ihren 30-100 Morgen Land, welches sie frei bewirtschaften konnten, durften Sie den Amt des Schöffen ausüben und rangierten in der sozialen Skala noch vor den Gärtnern und den Häuslern, denen nicht nur das Schöffenamt verwehrt war, sondern die auch deutlich weniger Land zur Verfügung hatten.


Die Hufner gehörten neben den Freibauern zu der Gruppe, die Anrecht auf die Nutzung von Allmende hatten.


Übrigens: die Nachnamen Huber oder Hübner leiten sich Hufner ab.

Die Insten waren Leibeigene des Herren und die Bedienstete der Hufner. Der Hufner konnte die Insten losschicken, damit sie in seinem Namen die Frondienste leisten.

Am unteren Ende befand sich das Gesinde zu denen Mägde und Knechte gehörten und die hatten alles andere als ein einfaches Leben... auch für die damaligen Verhältnisse.

Regionale Inseln des Freibauerntums

Auch wenn im Laufe des Mitteealters es immer wenige Freibauern gab, so war deren Verbreitung regional sehr unterschiedlich. So gab es Regionen, wo es verhältnismäßig viele Freibauern in Europa gab: die künischen Freibauern, die Ditmarsen zwischen Elbe und Eider oder die Stedinger an der Wesermündung.

Eine interessante Form der Freibauern sind die englischen Yeoman aus deren Reihen sich die englischen Langbogenschützen rekrutiert haben.

Die Sonderform: der Wehrbauer

Die Wehrbauern sind eine Sonderform der Freibauern und die gab es recht häufig im Laufe des Mitteealters und in verschiedenen Regionen. Sie dienten dem Schutz der Grenzregionen vor Einfall der äußeren Feinde.

Beispiele für Wehrbauern sind die Stratioten aus dem 7. bis zum Ende des 9. Jahrhundert n. Chr., die die östlichen Grenzen des byzantinischen Reichs, die Kosaken die russische Grenzen vor den Osmanen, oder die Wehbauern, die südliche Grenze von Österreich-Ungarn vor den Einfällen aus dem osmanischen Reich geschützt haben.

Den Wehrbauern wurde so viel Land zur Verfügung gestellt, wie es notwendig war, dass sie und deren Familien davon leben und sie sich für den Kampf und den Wachdienst ausrüsten konnten. Zudem genossen sie einige kleinere Privilegien, die üblicherweise den Freibauern zugestanden wurden und somit war der Stand des Wehrbauern nicht nur für flüchtende Freibauern eine interessante Alternative sondern auch für Hörige und Leibeigene, die genug von der Abhängigkeit hatten.

Fazit

Wie man schon alleine an diesem Artikel sieht, der lediglich das Thema nur kurz anreißt, kann man schon erahnen, dass das bäuerliche Leben über viele interessante Facetten verfügt. Diese unterscheiden sich nicht nur regional sondern auch von Epoche zur Epoche.

So verwundert es nicht, dass man in Norditalien ab 1250 langsam anfängt die Leibeigenschaft abzuschaffen und man die selbige in Russland erst Anfang des 17. Jahrhunderts entdeckt.

Quellen:

  1. https://www.planet-wissen.de/geschichte/mittelalter/leben_im_mittelalter/index.html
  2. https://de.wikipedia.org/wiki/Mittelalter
  3. https://www.britannica.com/topic/history-of-Europe/The-Middle-Ages
  4. https://de.wikipedia.org/wiki/Ende_der_Antike
  5. https://de.wikipedia.org/wiki/Byzantinisches_Reich#Das_siebte_Jahrhundert:_Vom_Oströmischen_zum_Byzantinischen_Reich
  6. https://de.wikipedia.org/wiki/Justinian_I.
  7. https://de.wikipedia.org/wiki/Balkanfeldzüge_des_Maurikios#Allmählicher_Niedergang_des_römischen_Balkans_nach_626
  8. The Emperor Maurice and His Historian: Theophylact Simocatta on Persian and Balkan Warfare, Michael Whitby, ISBN-13: 978-0198229452
  9. https://de.wikipedia.org/wiki/Frühmittelalter
  10. https://de.wikipedia.org/wiki/Hochmittelalter
  11. https://de.wikipedia.org/wiki/Spätmittelalter
  12. W. Rösener: Bauern im Mittelalter. 4., unveränderte Auflage. 1991, S. 228
  13. https://de.wikipedia.org/wiki/Leibeigenschaft
  14. https://de.wikipedia.org/wiki/Hörigkeit_(Rechtsgeschichte)
  15. https://de.wikipedia.org/wiki/Hufner
  16. https://de.wikipedia.org/wiki/Gärtner#Der_Gärtner_als_Kleinbauer
  17. https://de.wikipedia.org/wiki/Häusler
  18. https://de.wikipedia.org/wiki/Künische_Freibauern
  19. http://deutschland-im-mittelalter.de/Staende/Bauern#freien
  20. https://de.wikipedia.org/wiki/Yeoman
  21. https://de.wikipedia.org/wiki/Wehrbauer
  22. https://de.wikipedia.org/wiki/Stratiot
  23. https://de.wikipedia.org/wiki/Kosaken
  24. https://de.wikipedia.org/wiki/Militärgrenze#Bevölkerung
  25. https://de.wikipedia.org/wiki/Leibeigenschaft#Leibeigenschaft_in_anderen_Ländern
Sort:  

lieber @vladimir-simovic - ergänzend und teils auch richtigstellend dazu:

der hufner (auch hüfner) wurde darum so genannt, weil er 1 hufe landes besaß. das war eine einheit, die eine festgelegte größe landes beschrieb. eine hufe sicherte die versorgung genau einer familie. diese art bauern, sogenannte vollbauern, waren sehr angesehen im dorf. höher jedoch stand der dorfschulze! er hatte mehrere hufen landes, also das größte gut. seine funktion ging in die eines kleinen bürgermeisters über. der schulze durfte streit schlichten, kleine delikte ahnden und richten. er war gegenüber der herrschaft von allen hand- und spanndiensten (bei dir frohnarbeit genannt) befreit. darüber hinaus und kaum bekannt: er war derjenige, bei dem die lehnsherren unterkunft und verpflegung bekamen, wenn sie sich im dorf aufhielten.

ursprünglich waren schulzen sogenannte lokatoren. ein landesherr erwählte einen bauern und entsandte ihn auf eine flur, auf dem der herr ein dorf zu gründen gewillt war. der lokator bekam die aufgabe, andere bauern hinzuzuziehen, die zur verfügung stehende landmasse aufzuteilen und zuzuweisen. ihm selbst wurde dafür im schnitt die etwa 3-4 fache hufenanzahl zugestanden. der schulze war so von beginn an der reichste bauer im dorf. es wundert darum nicht, das seine familie am besten gedieh und heute der name schulze zu den am häufigsten vorkommenden in deutschland gehört.

das die landesherren die altersversorgung sicherstellten, ist nicht korrekt, bzw. kann nur in ausnahmen so gehandhabt worden sein. richtig ist, das die familienangehörigen die alten zu versorgen hatten. ihnen war lebenslanges wohnrecht auf dem hof zugesichert, die versorgung mit lebensmitteln seitens der nachkommen und nicht selten ließen sie sich via erbrezeß vom hofnachfolger kleine grundstücke zuteilen, die sie als garten nutzten.

noch eine weitere anmerkung. leibeigener und höriger hatten beide schollenpflicht! nicht nur der hörige. das bedeutete für beide, das ein sohn den hof übernehmen musste. die übergabe wurde beim lehnsherren angefragt. ein formaler vorgang.

Lieber @pawos,

vielen Dank für die Ergänzungen und Richtigstellungen. Werde so schnell wie möglich schauen, wie ich das im Artikel einbaue.

dein artikel ist gut, lieber Vlad! ich halte eine bearbeitung nicht zwingend für notwendig. es ist ein tolles thema, über das man sich gut via comments austauschen kann. innerhalb der hierarchie eines dorfes stand niemand über dem schulzen. auch die freibauern mussten seinen weisungen folgen. zum amt des schulzen zitiere ich einen auszug aus dem nicht öffentlich oder im internet zugänglichen aufsatz "Die Lehnschulzen" von Dr. J. Schulze, Berlin 1926:

Der Schulze oder Schultheiß, niederdeutsch Schulte, (d.h. der Mann, der das Recht heißt), hatte als vornehmliches Recht die Überwachung der Flurordnung und Leitung des Dorfgerichts, vor dem alle leichteren Vergehen der Dorfbewohner, mit Ausnahme des Pfarrers und Ritters, ihre Ahndung fanden. Er nahm gegenüber den Bauern eine stark bevorzugte Stellung ein. Sein Besitz (meist vier Hufen) war ganz oder zum Teil zinsfrei, während der Bauer für das ihm zu erblichem Eigentum überlassene Land einen jährlichen Zins zu zahlen hatte und zu bestimmten öffentlichen Dienstleistungen und Spann- und Handdiensten verpflichtet war. Außer diesem Schulzengut waren dem Schulzen in der Regel noch verschiedene Vorrechte, wie Fischereigerechtigkeiten, Schäfereirechte, das Anrecht auf den Mist der Hirtenställe, Abgaben vom Ausschank des Dorfkruges (Fatelkanne), Holzrechte, Weiderechte, Zollfreiheit und dergleichen vom Markgrafen verliehen. Eine erhebliche Einnahme besaß er auch in einem Anteil (1/3) an den Strafgeldern des Dorfgerichts, das er mit Unterstützung der Dorfschöffen abhielt.
Schulzengut und Schulzenamt waren nicht freies erbliches Eigentum des Inhabers, sondern ein Lehen des Landesherrn – daher die Bezeichnung Lehnschulze. Ein besonderes Treuverhältnis bestand zwischen dem Lehnsmann und seinem Herrn, das jedesmal sowohl bei dem Tode des Herrn, wie bei dem eines Lehnsinhabers erneuert werden mußte. Nach erfolgtem Treuschwur, der ursprünglich dem Landesherren persönlich, später von den Schulzen meist bei dem zuständigen Amte geleistet und durch Unterschreiben eines Eidesformulars bekräftigt wurde, empfing der Lehnsmann die erneute Belehnung mit seinem Amt und Gute für sich und seine männlichen Erben.

Die Schulzengüter waren Mannlehen, d.h. nur ein Sohn besaß den Anspruch auf weitere Belehnung, Töchter und deren Nachkommen blieben unberücksichtigt. In der Regel gingen die Schulzenlehen nach altem märkischen Brauch auf den jüngsten Sohn über, doch findet sich gelegentlich auch das Vorrecht des älteren Sohnes oder das Recht des Lehnsherrn unter den Söhnen zu wählen. Wurden bei der Belehnung mit Ritterlehen auch die männlichen Seitenlinien der früheren Besitzer (die gesamte Hand) als Anspruchsberechtigte einbegriffen, so war dies bei den Schulzenlehen nicht der Fall. Brudersöhne hatten keinen Erbanspruch mehr. Starb der Schulze ohne männliche Nachkommen, so fiel das Gut und das damit verknüpfte Amt an den Lehnsherrn zurück, der es alsdann nach seinem Belieben an einen anderen verleihen konnte. Den Töchtern blieb nur der bewegliche Besitz des Vaters. Stand die Erledigung eines solchen Schulzenlehens in Aussicht, so pflegten sich bald Interessenten beim Landesherrn um die Anwartschaft für den Todesfall des Inhabers zu bewerben.

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cool geschrieben, gut erklärt, danke.

Mein Vater kommt aus dem Innviertel (Bayrisch-Oberösterreichisches Grenzgebiet), wo die Leute heute noch mit Stolz verkünden, dass sie im Mittelalter Freie waren, während die auf der anderen Seite der Donau (im verfeindeten Mühlviertel) Leibeigene waren.

korrekt. aus freibauern-geschlechtern abstammende personen wurden noch bis ins 18. jahrhundert sehr geachtet und selbst wenn sie in die städte gezogen waren, dort noch "ehrngeacht" genannt. regional kamen natürlich verschiedene begriffe vor.

Hi @vladimir-simovic!

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Wow, da steckt Arbeit drin. Danke dir für diesen super Artikel! Du scheinst eine Reihe zu planen? Jedenfalls werde ich die Artikel sammeln (und resteem) - Allmende war mir auch neu. Freu mich auf Weiteres falls du noch mehr in ähnlicher Richtung schreibst.

Hallo @kadna, ja ich plane eine Reihe. Es sollen auf jeden Fall noch mind. ein bis zwei weitere Artikel zu ähnlich gelagerten Themen kommen. Danke für die lobenden Worte.

Schön, das freut mich. Immer wieder spannend - unsere Welt damals und heute ;-)

Echt gut geschrieben! Danke dafür!
Kennst du das Sendeformat Stoner - frank&frei ...
ich glaube, dass könnte dir gefallen!

Und du hast einen Follower dazu gewonnen!
LG, @sabrinaswelt

Klasse Arbeit geleistet!

Jacques Le Goff hat viele Forschungen und Publikationen zum Mittelalter -auch zum Leben der Bauern- geleistet.

Es gab in Ostpreussen Bauern nach Kulmischen Recht (Kulm in Westpreussen). Das Kulmische Recht war abgeleitet von dem Magdeburger Recht. Bauern nach Kulmischen Recht waren freie Bauern, die einzigen Verpflichtungen waren Spanndienste (Pferde und Wagen) wenn der König gerade Krieg führte. Nachfahren von diesen Bauern wurden <Köllmersohn< genannt.
Der in Deinem Text genannte <Morgen< hat die unterschiedlichsten
(abh. v. Gegend,Jahrhundert) Flächeninhalte, falls man wikipedia glauben darf.

Kein Beitrag kommt ohne Fußballvergleich aus ;)

Dein Text ließt sich gut, ich hab beim D-A-CH Support für dich gevotet ;)

Vielen Dank! 🍻

Viele der Statusbegriffe (Gärtnern, Häuslern)habe ich bei der Ahnenerforschung meiner bäuerlichen Vorfahren (so bis ca. 1550 n.Chr. zurück) gefunden.

Sehr interessant, den Text werde ich mir mal in mein privates Ahnenforschungs-Wiki legen.

Danke!

unter den bauern gab es feine abstufungen im status. an erster stelle stand der schulze, dann der freibauer, dann die hüfner oder vollbauern, dann die kossaten (sie hatten ein haus, aber nicht genug land um davon leben zu können), die kotzer (manchmal hatten auch sie ein haus, waren oft aber nur mieter) und zuletzt das gesinde, also handarbeiter, knechte und mägde. regional wurden auch verschiedene begriffe benutzt.

für die ahnenforschung ist es von gewisser wichtigkeit, kenntnis darüber zu haben. länderspezifisch verschieden wurden die bauern per dekret nach und nach für frei erklärt. zu preußen habe ich das jahr noch im kopf: 1811. nachfolgende ehen konnten nun über standesgrenzen hinweg geschlossen werden. findet man beispielsweise eine ehe vor 1811, die zwischen einer kossatentochter und einem vollbauernsohn geschlossen wurde, ist obacht geboten und eine prüfung empfohlen, ob die zuordnung den tatsachen entspricht. hm, lieber @argalf, vielleicht wäre ja mal eine minireihe dazu interessant...

Einen guten Teil der Grunddaten aus dieser Linie meiner Familie habe ich in einer frühen Phase meiner Ahnenforschung aufgenommen; da war der Blick für solche Feinheiten noch nicht so ausgeprägt.
Zum Glück habe ich von Anfang an zu jedem Detail die Quelle inventarisiert und kann in den kommenden langen Winternächten alle Standesangaben nochmal durchgehen und aus einem "Standard-Bauern" die korrekte Bezeichnung wieder hervorkitzeln.

Die Lust an diesem akribischen Teil der Forschung kommt bei mir nur schubweise auf; da warte ich mal auf den nächsten Schub... :)
Die Idee, Erkenntnisse daraus hier zu thematisieren, nehme ich in meinen Themenspeicher mit.

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