Unterschied: Gewährleistung u. Garantie

in #deutsch6 years ago

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Der entscheidende Unterschied:

• Die Gewährleistung bezieht sich auf einen ganz bestimmten Zeitpunkt. Ich erkläre das sofort genauer.

• Und die Garantie bezieht sich auf einen Zeitraum nach diesem Zeitpunkt.

So, was heißt das? -- Der Zeitpunkt, um den es hier geht, ist der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vom Verkäufer auf den Käufer. Sie haben schon längst gemerkt, diese Begriffe tauchen immer auf im Zusammenhang mit dem Kaufrecht.

Zeitpunkt der Gewährleistung

• Zu diesem Zeitpunkt muss der Verkäufer einen bestimmten Zustand, wenn die Ware vom Verkäufer auf den Käufer übergeht das ist dieser Zeitpunkt, muss der Verkäufer hier einen bestimmten zustand gewährleisten, nämlich Mangelfreiheit, dass das Teil das tut, was es tun soll. Er muss einen bestimmten Zustand, nämlich Mangelfreiheit gewährleisten.

Aber das entscheidende ist, dass dieser Zustand nur zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs gewährleistet sein muss. Dass das Teil auch vorher diesen mangelfreien Zustand haben muss, ergibt sich aus der Logik. Aber entscheidend ist, dass zum Zeitpunkt des Übergangs, wenn die Ware vom Verkäufer auf den Käufer übergeht, die Ware, mangelfrei sein muss -- zu diesem Zeitpunkt, das ist ganz, ganz wichtig.

Und wenn der Käufer, und jetzt sprenge ich hier so ein bisschen den Rahmen der Frage, wenn der Käufer dann nachher einen Mangel feststellt, dann ist die entscheidende Frage, die man ja gar nicht mehr so richtig klären, kann, ob dieser Mangel zu diesem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs schon bestanden hat oder nicht.

Garantie

• Die Garantie ist sehr viel weitgehender als die Gewährleistung, denn die Garantie bezieht sich auf einen Zeitraum nach diesem Zeitpunkt. Ich sagte das gerade schon. Also Garantie ist weitergehend.

Es werden bestimmte Eigenschaften oder eine bestimmte Eigenschaft auch später noch garantiert. Eine bestimmte Eigenschaft, bestimmte Eigenschaften oder bestimmte Leistungen werden später noch oder für den Zeitraum noch garantiert.

Beispiel für Gestaltungsmöglichkeiten einer Garantie

Beispiel: Drei Jahre Garantie gegen Durchrosten. Das umfasst nicht die Gewährleistung, das umfasst die Garantie. Gewährleistung bedeutet, dass der Wagen zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs rostfrei ist, wenn es ein Neuwagen ist. So, jetzt gibt aber der Hersteller, weil er weiß: „Wir produzieren in unserem Werkshallen gute Qualität“, noch eine weitergehende Garantie für den Zeitraum nach diesem Zeitpunkt und sagt zum „Beispiel drei Jahre Garantie gegen Durchrostung“. Oder bestimmte Leistungen, zum Beispiel eine kostenlose Reparatur, wenn das und das kaputtgeht. Und das sind bestimmte Leistungen, die er garantieren kann. Das ist weitergehend, und das ist auch frei sozusagen, im Rahmen der Vertragsfreiheit kann der Hersteller hier im Prinzip garantieren, was er will, während die Gewährleistung hier gesetzlich ist, ja. Auch das ist ein Unterschied.

Zeitpunkt und Zeitraum ist das Wesentliche, und dann kann man, wenn man das zum Beispiel im Mündlichen oder Schriftlichen weiter erläutert, kann man natürlich sagen: „Die Gewährleistung, das ist gesetzlich festgelegt, der Verkäufer muss zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs gewährleisten, dass die Ware mangelfrei ist. Und die Garantie ist frei bestimmbar, da kann der Hersteller kreativ sein, da kann er, wenn er sich das zutraut, sehr viel weitergehende Garantien geben.“

Im Übrigen glaube ich, dass - wer in die Hölle will - nur einen Fernlehrgang zu buchen braucht.

Stattdessen: Lernen ohne Leiden: https://www.spasslerndenk-shop.ch

Dr. Marius Ebert, Deutschlands Schnell-Lernexperte,
Postanschrift: Scanbox #02333, Ehrenbergstr. 16a, D-10245 Berlin

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