Gewerbe und Kaufmannseigenschaft, Zusammenhang
Hier geht es nun um den Zusammenhang von Gewerbe und Kaufmannseigenschaft.
Aus dem Gewerbe kann ein Handelsgewerbe werden, und ein Handelsgewerbe führt nach § 1 HGB zur Kaufmannseigenschaft. Das ist der sogenannte Ist-Kaufmann.
Der Freiberufler kann niemals Kaufmann werden. Freiberuflichkeit und Kaufmannseigenschaft schließen sich aus, weil der Kaufmann als Grundvoraussetzung das Gewerbe braucht. Aus dem Gewerbe wird das Handelsgewerbe, und damit ist er Kaufmann, wenn er ein Handelsgewerbe betreibt.
Kriterien für ein Handelsgewerbe
Wodurch wird ein Gewerbe zum Handelsgewerbe? – Nun, das Entscheidende ist, dass es jetzt eine kaufmännische Organisation braucht, das heißt das Geschäft ist größer geworden, das Geschäft ist komplexer geworden, es sind Angestellte ins Geschäft gekommen, eingestellt worden, angestellt worden, es sind vielleicht Kredite aufgenommen worden, es ist ein Mix aus verschiedenen Dingen, die der Richter prüfen würde. Es sind also nicht bestimmte Schwellenwerte, die überschritten werden an Umsatz oder Gewinn, sondern es ist die kaufmännische Organisation, die sich an verschiedenen Dingen festmacht, und dadurch wird aus dem Gewerbe das Handelsgewerbe, und damit ist denn er ist derjenige automatisch, automatisch Kaufmann – er ist Kaufmann.
Wenn man nur ein Gewerbe betreibt, das noch nicht so komplex ist, dass es ein Handelsgewerbe ist, dann kommt hier infrage der Kann-Kaufmann. Wenn man also nicht schon nach §1 ein Kaufmann ist, kann man mit einem kleineren Gewerbe Kaufmann sein und sich eintragen lassen.
Im Übrigen glaube ich, dass - wer in die Hölle will - nur einen Fernlehrgang zu buchen braucht.
Stattdessen: Lernen ohne Leiden: https://www.spasslerndenk-shop.ch
Dr. Marius Ebert, Deutschlands Schnell-Lernexperte,
Postanschrift: Scanbox #02333, Ehrenbergstr. 16a, D-10245 Berlin
➜@bible.com