Aktiengesellschaft, Gruendung

in #deutsch6 years ago

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Heute geht es um die Gründung einer Aktiengesellschaft.

Nun zunächst einmal ganz grundsätzlich und einfach gefragt: Ist das eher einfach oder schwer? Nun, das ist eher ein bisschen schwieriger, vor allem wenn wir es vergleichen mit einer Einzel-Unternehmung, und die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft. Es steht also das Kapital im Vordergrund, das heißt die Gründung ist nicht so ganz einfach. Man braucht im Wesentlichen einen Anwalt, und man braucht zwingend einen Notar.

Mindestkapital 50.000 Euro

Was braucht man? Man braucht zum Beispiel ein bestimmtes Mindestkapital. Dieses Mindestkapital ist fünfzigtausend Euro. Man kann Sachwerte einbringen, dann taucht ein Bewertungsproblem auf, das heißt also man muss nicht fünfzigtausend Euro in die AG in Bar einzahlen, als Bar- oder Buchgeld, sondern man kann auch Vermögenswerte einbringen. Nur dann taucht ein Bewertungsproblem auf, und das Ganze wird komplizierter. Also dann wird es noch komplizierter.

Gründungskosten für Notar, Anwalt und Handelsregister

Mindestkapital von fünfzigtausend Euro -- das sind nicht die Gründungskosten, denn das ist ja nur Geld, das man privat und in die AG einzahlt, also sozusagen ein Transfer von Geld. Das ist ja kein Verzehr von Geld. Die AG arbeitet ja dann mit dem Geld. Also man muss zusätzlich noch für gewisse Kosten disponieren, denn man braucht zwingend den Notar, einmal weil man, weil die AG eine Satzung braucht und der Notar muss die Satzung notariell beurkunden, und dann muss die AG auch eingetragen sein im Handelsregister.

Gründung durch Eintragung ins Handelsregister

Die eigentliche Gründung erfolgt durch die Eintragung im Handelsregister, Abteilung B, dort wo die Kapitalgesellschaften stehen, wird die AG eingetragen, und ins Handelsregister kommt man nur über einen Notar. Das heißt also: Man braucht zwingend für die Gründung einen Notar, es geht nicht ohne, und damit haben wir hier in diesen beiden Bereichen eventuell, empfehlenswert wäre es, es mit einem Anwalt und einem Notar zu machen, also habe ich es auch gemacht vor Jahren, als ich eine Aktiengesellschaft gegründet habe, eine Anwaltskanzlei, die mit einem Notar zusammenarbeitet, vor allem wenn man das das erste Mal macht, denn wie gesagt man braucht eine Satzung, das ist sozusagen die Verfassung der Aktiengesellschaft.

Satzung der AG (= "Verfassung")

Diese Satzung muss notariell beurkundet werden, die Eintragung ins Handelsregister muss notariell veranlasst werden. Da sind also viele, viele Dinge, die man hier beachten muss, und diese Parteien hier, Notar Anwalt und auch im Handelsregister, da fallen Gebühren an, und das sind dann die eigentlichen Gründungskosten, denn das ist Werteverzehr. Kosten sind ja Werteverzehr, und hier muss man also das zusätzlich zu dem Mindestkapital durchaus noch kalkulieren.

Organe der AG

Na, dann braucht die AG natürlich einen Aufsichtsrat, also für die Gründung muss man also Aufsichtsratsmitglieder bestimmen. Man braucht ein Aufsichtsrat, und man braucht einen Vorstand, also man braucht die Organe, und man braucht natürlich die Aktionäre, also man braucht die Organe der Aktiengesellschaft, nämlich Vorstand, Aufsichtsrat und die Hauptversammlung, also die Aktionäre (die Hauptversammlung ist die Versammlung der Aktionäre), also man muss sich auch überlegen: Wer kommt in den Aufsichtsrat, und, - denn wer im Vorstand ist, darf nicht gleichzeitig im Aufsichtsrat sein - , aus nahelegen Gründen, also auch das muss man sich überlegen hier bei der Gründung.

Im Übrigen glaube ich, dass - wer in die Hölle will - nur einen Fernlehrgang zu buchen braucht.

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Tut mir wirklich leid das sagen zu müssen, aber der Text ist grammatikalisch grauenhaft schlecht. Ich würde dir empfehlen den Text sorgfältiger zu überarbeiten. Man kann momentan dem Inhalt eigentlich kaum folgen. Hier mal ein paar Beispiele:

Man kann Sachwerte einbringen, dann taucht ein Bewertungsproblem auf, das heißt also man muss nicht fünfzigtausend Euro in die AG in Bar einzahlen, als Bar- oder Buchgeld, sondern man kann auch Vermögenswerte einbringen. Nur dann taucht ein Bewertungsproblem auf, und das Ganze wird komplizierter. Also dann wird es noch komplizierter.

Man braucht zwingend für die Gründung einen Notar, es geht nicht ohne, und damit haben wir hier in diesen beiden Bereichen eventuell, empfehlenswert wäre es, es mit einem Anwalt und einem Notar zu machen, also habe ich es auch gemacht vor Jahren, als ich eine Aktiengesellschaft gegründet habe, eine Anwaltskanzlei, die mit einem Notar zusammenarbeitet, vor allem wenn man das das erste Mal macht, denn wie gesagt man braucht eine Satzung, das ist sozusagen die Verfassung der Aktiengesellschaft.

Wer kommt in den Aufsichtsrat, und, - denn wer im Vorstand ist, darf nicht gleichzeitig im Aufsichtsrat sein - , aus nahelegen Gründen, also auch das muss man sich überlegen hier bei der Gründung.

Ich glaube auch, dass du das Wort "Werteverzehr" falsch gebrauchst. Gründungskosten wie beispielsweise Gebühren sind nicht unbedingt ein Werteverzehr, sondern einfach nur Kosten.

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