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RE: AGB der geplanten Apple Kreditkarte verbieten den Kauf von Kryptowährungen

Wenn man als Firma selbst nichts reißt , dann probiert mans halt mit "unlauterem" Wettbewerb. Bin mir sicher, so was ist in anderen Ländern bestimmt verfassungswidrig. Man kann sich ja nicht als Zahlungsdienstleister ausgeben und dann den Kauf von Erdbeereis verbieten und schon gar nicht wenn man dann mit Begründungen wie Karies kommt. An der Zeit , dass da die Justiz wieder einmal zu lustigen Firmen ein bisschen auf die Finger klopft.

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Man kann sich ja nicht als Zahlungsdienstleister ausgeben und dann den Kauf von Erdbeereis verbieten und schon gar nicht wenn man dann mit Begründungen wie Karies kommt.

Absolutes Top Beispiel und sehr guter Vergleich, allerdings glaube ich leider doch, dass die Regierung hierbei schon eher auf Seiten von Apple steht. Vor allem da es sich ja um ein US Unternehmen handelt und die USA ja auch nicht gerade sehr positiv gegenüber den Kryptomarkt allgemein eingestellt ist und Beispiele wie Visa und Mastercard bzw. auch manche Banken haben ja doch bereits gezeigt, dass es angeblich schon leicht möglich ist, den Kryptohandel zu unterbinden.

Hallo @mattgroening. Das Grundgesetz dient vor allem dem Schutz der Bürger vor staatlichen Eingriffen. Apple ist bloß eine Firma, die im Rahmen der Privatautonomie in der Vertragsgestaltung relativ frei ist. Aber in Deutschland muss sich ein solcher Vertrag auch an deutschen Recht messen. Die AGB Kontrolle (305 ff. BGB) beschränkt die Privatautonomie im Zuge des immer stärker wachsenden Verbraucherschutzes. Dein Vertragspartner kann also nicht jeden Mist in die AGB schreiben.

Auf den ersten Blick denke ich, dass diese Klausel durchaus bestand haben kann, wobei ich mich frage wie dies Verbot umgesetzt werden soll.

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