Aus für nicht-gemischte Chöre? Bundesfinanzhof zu Gemeinnützigkeit

in #deutsch7 years ago

Der Status der Gemeinnützigkeit ist wichtig für Vereine, denn er bringt einige steuerliche Vorteile mit sich. Der Bundesfinanzhof hat nun in einem Urteil über eine Freimaurerloge entschieden, dass diese nicht als gemeinnützig gilt, wenn sie ein Geschlecht (hier: Frauen) ausschließt.

Dieses Urteil ist natürlich auch auf andere Vereine, wie zum Beispiel Frauen- oder Männergesangsvereine, übertragbar.

Auch Schützenbruderschaften, Männergesangsvereine oder Frauenchöre schlössen ohne sachlichen Grund ein Geschlecht vorab aus, heißt es vom BFH. Damit setzten sie nun aber möglicherweise ihre Gemeinnützigkeit aufs Spiel. Denn in ihrem Urteil (Az. V R 52/15) bezweifeln die Richter ganz grundsätzlich, dass ein Verein die Allgemeinheit fördern kann, wenn er einen großen Teil dieser Allgemeinheit gleich vorab ausschließt.

Ich finde dieses Urteil merkwürdig. Gerade bei Gesangsvereinen gibt es ja einen objektiven Grund: Frauen in einem Männerchor funktionieren rein sachlich musikalisch nicht. Und es gibt manche Frauenchöre bei denen die Frauen einfach mal Ruhe vor ihren Paschas haben wollen, was ich durchaus als der Allgemeinheit förderlich ansehe ;)

Interessant wird das auch für z.B. die "Domspatzen", denn deren anteiliger Träger, "Freunde des Regensburger Domchores" e.V. sind als gemeinnützig anerkannt. Und bei den Domspatzen wird nicht nur aufgrund des Geschlechtes "diskriminiert", sondern auch aufgrund des Alters!

Richtig kurios wird es aber noch:

Eine solche Vorauswahl nach Geschlecht komme nur dann infrage, wenn es dafür einen sachlichen und zwingenden Grund gebe, urteilten die Richter. Das könnte der Fall sein, wenn beispielsweise der Trägerverein eines Frauenhauses, in dem Opfer häuslicher Gewalt durch Männer betreut werden, seinerseits nur Frauen aufnimmt.

Gerade bei einem solchen Beispiel sehe ich keinen sachlichen Grund.
Wenn eine Frau so psychisch geschädigt ist, dass sie bei jedem Mann Angstanfälle kriegt, gehört sie in die Psychiatrie und nicht in ein Frauenhaus, das ja unter anderem die Frauen auch auf das "normale Leben", in dem nun mal Männer gibt, vorbereiten soll.
Mehr noch: Die Mitgliedschaft im Trägerverein heißt ja mitnichten, dass die männlichen Mitglieder dann dauernd durch die Räume der Frauen laufen.
Das Männer nicht in das Gebäude dürften wäre eine Sache, aber Mitgliedschaft im Trägerverein? Da kann ich dem Gericht absolut nicht folgen.

Was haltet ihr von dem Urteil? Wäret ihr eventuell sogar davon betroffen oder kennt ihr jemanden, auf den das zutrifft?

Quelle: Süddeutsche

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