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RE: Recht einfach #1: Recht haben und Recht bekommen

in #deutsch6 years ago

" Hier ist keine Ausnahme definiert :-) "
Das ist richtig. In der Praxis ist es wohl dennoch so, dass Anweisung in einzelnen Fällen die absolute Ausnahme sind. Zumindest meinte das meine ausbildende Richterin. Sie wusste nur von einem Fall, in dem das problematisch war. In den nächsten Wochen bekomme ich bei der Staatsanwaltschaft einen Einblick, da kann ich bei meiner zuständigen Staatsanwältin ja einmal nachfragen :)

"Wenn der Vorgesetze demnach etwas fordert, was nicht zwingend dem Gesetz folgt, muss der Staatsanwalt gehorschen."
Im Grundsatz stimmt das wohl. Die Grenze ist spätestens die offensichtliche Rechtswidrigkeit. Wie @hatoto beschrieben hat, können das Strafvereitelung im Amt bzw. Verfolgung Unschuldiger sein.

"Der Richter ist unabhängig, der Staatsanwalt nicht. Nach meinem Rechtsempfinden passt das nicht zusammen, um dem Recht insgesamt Eigenständigkeit zu verleihen."

Mich würde interessieren, wie das in anderen Ländern ist. Die Befürchtung, die ich habe, ist, dass es dann Zufall ist, welchen einzelnen Staatsanwalt man hat, ob ein Verfahren eingestellt wird oder nicht. Das fände ich ziemlich problematisch.

Sort:  

In der Theorie hört sich das alles sehr schön an :-), allein die Praxis ist maßgeblich. Wenn ich z.B. lese, dass jährlich 7000 Menschen eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, wegen Schwarzfahren, weil sie kein Geld haben, um die Strafe zu bezahlen. Auf der anderen Seite haben wir schwerste Straftaten, die mit sehr milden Bewährungsstrafen "geahndet" werden. Dann halte ich gewisse Zweifel am Funktionieren der Rechtsstaatlichkeit für legitim. Wie sagte man früher: Da ist etwas faul im Staate. Nur ein Beispiel unter vielen: https://www.ndr.de/kultur/Risse-im-deutschen-Rechtsstaat,gedankenzurzeit1268.html

Ja, das mit Ersatzfreiheitsstrafen für Schwarzfahren finde ich auch schrecklich. Da sehe ich die Verhältnismäßigkeit einfach nicht mehr gewahrt. Generell sollte man das als Ordnungswidrigkeit einstufen. Allerdings ist das eher eine Aufgabe für die Politik.

Ich habe eben gelesen, dass es durchaus Stimmen dafür gibt, dieses Weisungsrecht abzuschaffen und dass das in anderen Ländern sogar bereits geschehen ist.

"Für eine von der Regierung unabhängige Staatsanwaltschaft haben sich nach Italien (28) unter dem Eindruck überwundener Diktaturen Ungarn (29), Kroatien (30), Lettland (31), Litauen, Estland, Slowenien und die Slowakei entschieden."
Quelle

Ah, vielen Dank!

Zumindest was die Weisungsbefugnis des jeweiligen Justizministers angeht, fordert auch der Deutsche Richterbund eine Abschaffung.

https://www.drb.de/positionen/verbandsthemen/amtsrecht-staatsanwaelte/

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