Wo Rauch aufsteigt, …
Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!
… wird nicht nur ein Papst gewählt.
Es kursiert die Meldung, wonach das Kasner-Regime den Freikauf von IS-Kämpfern mit deutschem Reisepaß (Die wenigsten von ihnen dürften tatsächlich rein deutschen Ursprungs sein.) gegen eine Zahlung von 20 Mrd. Euro an den Irak plane. Ein ZDF-Journalist war dem Vernehmen nach auf eine entsprechende Quelle gestoßen.
Von offizieller Seite erfolgte dazu eine Stellungnahme, die man als Dementi verstehen soll. Im Umgang mit derartigen Aussagen ungeübte Zeitgenossen werden auch geneigt sein, das so aufzufassen. Man muß jedoch den Wortlaut genau unter die Lupe nehmen und ggf. zwischen den Zeilen lesen.
Inhaber deutscher Ausweispapiere haben Anspruch auf konsularische Betreuung durch das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen.
Schon hier ergibt sich die Notwendigkeit darüber nachzudenken, ob dieses Recht verwirkt sein könnte durch grobes Eigenverschulden, wie die Teilnahme Privater an kriegerischen oder terroristischen Einsätzen im Ausland. Dieses Verhalten wendet sich auch gegen Deutschland, weswegen es zu rechtfertigen ist, den eigenen Feinden die Unterstützung zu entziehen, bzw. zu verweigern.
In der Vergangenheit hatte das Auswärtige Amt sich durchaus schon einmal in den Versuch verstiegen, einem angeblichen Neonazi deutsche Reisedokumente zur Rückkehr aus Südafrika nach Deutschland zu versagen und war damit natürlich vor der Justiz gescheitert. Die Ausbürgerung ist kein Mittel, um sich mißliebiger Landsleute zu entledigen.
Bei Terroristen jedoch verhält es sich anders, zumindest wenn sie zusätzlich noch eine andere Staatsangehörigkeit besitzen. Doch auch rein deutschen Tätern gegenüber gibt es immanente Schranken es Schutzanspruches. Wer schwerste Verbrechen im Ausland begeht, darf sich nicht darauf verlassen können, sich notfalls mit Hilfe des deutschen Staates den drohenden Konsequenzen entziehen zu können. Anderenfalls käme dies der Beihilfe des deutschen Staates in Form einer Garantieübernahme zu Gunsten der Täter gleich. Auf Anforderung des Tatortstaates allerdings müssen auch solche Täter zurückgenommen werden.
Auf den vorliegenden Fall bezogen, könnte deutschen IS-Kämpfern die konsularische Betreuung durch das Auswärtige Amt durchaus versagt werden. Diesen Ermessensspielraum, der bereits gegen null geschrumpft ist (das heißt, es ist unter mehreren Entscheidungsoptionen nur noch eine korrekt; Beihilfe, s. o.), nicht zu erkennen, kommt einem fachlichen Versagen gleich. Ihn zu erkennen, aber nicht entsprechend Gebrauch davon zu machen, macht die Akteure zu Mittätern.
Das Auswärtge Amt bestätigte, mit dem Irak in einschlägigen Kontakten zu stehen. Damit hat es sich auf dem Weg der Unterstützung schwerster Verbrechen begeben.
Der Hinweis des Auswärtigen Amtes, daß in diesem Zusammenhang nicht von Geldleistungen die Rede gewesen sei, bedeutet nicht, daß, formal losgelöst von dem konkreten Anlaß, in anderem Zusammenhang diese nicht erörtert wurden und werden. Dabei ist die Konnotation allen Beteiligten bewußt.
Deutschland verfocht offiziell auch immer die Position der Ablehnung von Lösegeldzahlungen zur Vermeidung von Erpreßbarkeit. Das bedeutet aber nicht, daß die offizielle Version auch der tatsächlichen entsprach. Als Transformator griff man hierbei früher gerne auf die Dienste der libyschen Gaddafi-Stiftung zurück, über die die Gelder geleitet wurden. Die Lösegeldforderung, die deutsche Spende an die Gaddafi-Stiftung und die Zahlung der Gaddafi-Stiftung an die Erpresser standen dabei natürlich in keinerlei kausalem Zusammenhang. Zufälle gibt es nun einmal! So im Jahre 2000 geschehen im Entführungsfall der ausgesprochen abenteuerlustigen Göttinger Familie Wallert, die auf Jolo (Philippinen) in die Fänge von Terroristen geraten war. Das Geld stammte damals allerdings nicht aus Bundesmitteln, sondern war vom Arbeitgeber eines Wallert-Sohnes zur Verfügung gestellt worden.
Nun steht bedauerlicherweise der hilfsbereite Gaddafi nicht mehr zur Verfügung. Das aber dürfte kein Hindernis bedeuten. Kooperationswillige Stiftungen gibt es in der Region bestimmt en masse.
Es lohnt sich, hier die Entwicklung näher im Auge zu behalten - nicht zuletzt im Hinblick auf ungewöhnliche Fluktuationen finanzieller Transfers aus unterschiedlichen Quellen.
In dieser Sache steht das deutsche Regime bereits mit einem Fuß (konsularische Betreuung) in der Blutlache der Täter.
https://www.freiewelt.net/nachricht/20-milliarden-euro-wirtschaftshilfe-fuer-den-irak-zur-aussetzung-der-todesstrafe-fuer-is-angehoerige-
https://www.tagesschau.de/faktenfinder/ausland/is-kaempfer-irak-103.html
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/deutschland-muss-is-angehörige-zurückholen/ar-AAEbs3d?li=BBqg6Q9&ocid=crossde
https://www.tagesschau.de/ausland/lamia-105.html