Wie war das mit der Transparenz?

in #deutsch4 years ago

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Zwei politische Gerichtsurteile strafen alle Sonntagsreden Lügen, die mehr Transparenz anmahnen und versprechen. Transparent ist nur der gläserne Bürger.

Der Europäische Gerichtshof (EUGH) befand - nicht unerwartet - das ungarische Gesetz für Nicht-Regierungsorganisationen (NRO) als unvereinbar mit EU-Recht. Sollte dies so sein, dann ist EU-Recht Unrecht.
Das Gesetz verpflichtet NRO zur Registrierung, wenn ihr Spendenaufkommen aus dem Ausland 24000 Euro im Jahr übersteigt. Diese Informationen werden in Internet veröffentlicht.
Worin hier die durch das Gericht monierte Behinderung des freien Kapitalverkehrs bestehen soll, bleibt sein Geheimnis. Der Kapitalverkehr kann weiterhin ungehindert erfolgen. Es muß nur offengelegt werden, wer von wem wieviel erhält. Da mit der Zahlung entsprechende Einflußnahme unterstellt werden muß, besteht ein öffentliches Interesse an der Information.
Auch das Recht auf Vereinigungsfreiheit wird nicht eingeschränkt. Die Organisationen müssen sich nur offen deklarieren, was kein Problem darstellen sollte, falls sie nichts zu verbergen haben.
Organisationen, die öffentlich für ihre Ziele werben und ggf. Steuerprivilegien in Anspruch nehmen, können sich nicht andererseits mit Berufung auf informationelle Selbstbestimmung abschotten.
Dieses Urteil weist eine deutliche politische Handschrift auf. Das kritisierte Gesetz sorgt für vorbildliche Transparenz ohne jegliche Behinderung der Tätigkeit der Organisationen. Wenn dies nicht EU-Recht entspricht, ist EU-Recht Unrecht und muß mit Orientierung an dem ungarischen Modell reformiert werden.

Noch 40 Jahre nach dem Oktoberfest-Attentat hält das Bundesamt für Verfassungsschutz die einschlägigen Akten unter Verschluß. Ein Gericht hat dies nun für rechtens befunden.
Hier drängt sich der Verdacht auf, daß die Akten für die Behörde kompromittierendes Material enthält. Dieser Fall weist, wie bereits einige andere, eine Reihe von Ungereimtheiten auf, die auf ein Regierungskomplott hinweisen könnten. Das mauernde Verhalten nährt diese Vermutung.
Es bleibt zu hoffen, daß der Kläger gegen dieses Urteil in Berufung gehen wird. Vielleicht herrscht in der höheren Instanz etwas mehr Mut zur Wahrheit. Allzu sehr sollte man jedoch nicht darauf bauen.

https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/eugh-umstrittenes-ungarisches-ngo-gesetz-verst%C3%B6%C3%9Ft-gegen-eu-recht/ar-BB15El5X?ocid=msedgdhp
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/urteil-bfv-muss-keine-auskunft-zu-akten-%C3%BCber-attentat-auf-oktoberfest-geben/ar-BB15BD66?ocid=msedgdhp

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