Selbstverantwortung als Grundprinzip der Menschenwürde

in #deutsch6 years ago (edited)

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Dem Bundesverfassungsgericht (BVerfGe) liegt ein Fall zur Entscheidung vor, der das der Hartz IV-Regelung zu Grunde liegende Prinzip des Forderns und Förderns auf den Prüfstand stellt.
Die Kernfrage ist, ob die Verhängung von Sanktionen bei Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht der Leistungsbezieher grundgesetzeskonform ist.

Die Leistungen nach Hartz IV werden gewährt unter der Bedingung, daß der Leistungsbezieher aktiv an seiner Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt mitwirkt, um möglichst rasch wieder auf eigenen Füßen zu stehen, sodaß die Notwendigkeit der Unterstützung durch die Allgemeinheit auf ein Mindestmaß beschränkt werden kann. Wird gegen diese Mitwirkungspflicht verstoßen, können die Leistungen abgesenkt werden bis vollständig entfallen.
Dagegen werden Bedenken ventiliert, wonach diese Praxis gegen das Sozialstaatsprinzip, das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das Recht der Berufsfreiheit verstoße.

Dies wirft die Frage auf, von welchem Menschenbild das Grundgesetz ausgeht.
Ist es das des unmündigen Berufsfaulpelzes mit Vollkaskomentalität, der die Verantwortung für sich auf andere abwälzt und seiner Berufung als Profi-Bettler in der sozialen Hängematte frönt? Oder ist es das des mündigen eigenverantwortlichen Bürgers, der sein Leben selbst meistert und seinen Beitrag für das Gemeinwesen erbringt?
Der Staat kann nur funktionieren, wenn die zweite Variante die Antwort ist. In den Fällen, in denen jemand diesem Erfordernis temporär nicht entspricht, ist Hilfe zur Selbsthilfe zu gewähren, um ihn auf den Weg der Autonomie zu bringen. Es versteht sich von selbst, daß dies nicht gelingen kann, wenn der Betreffende dabei zum Jagen getragen werden muß.

Jeder Bürger hat das Recht der freien Berufswahl. Diese beinhaltet auch das Recht, keiner Berufstätigkeit nachzugehen. Letzteres aber muß man sich leisten können. Die immanenten Schranken des Art. 12 GG gebieten, daß man sich nicht für den Beruf des Sozialschmarotzers entscheidet, denn dies ist im Grundgesetz nicht vorgesehen und nicht von dem Recht auf Berufsfreiheit umfaßt. Wer zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes auf Erwerbstätigkeit angewiesen ist, muß einer solchen nachgehen. Dabei unterliegt die Freiheit der Berufswahl faktischen Beschränkungen, als das sind: persönliche Begabung, persönliche Eignung, Verfügbarkeit des Wunscharbeitsplatzes. Um es einmal plakativ auszudrücken: Man kann sich nicht auf den Beruf des Astronauten kaprizieren, wenn man keinen Schulabschluß aufweist, und sich beharrlich weigern, jegliche andere Tätigkeit ins Auge zu fassen. Man kann als ausgebildeter Architekt nicht auf der Stelle eines Dombaumeisters bestehen, wenn gerade keine solche vakant ist. Im Prinzip unbegrenzten Rechten setzt die Realität oft Schranken. Es geht nicht an, sich von der Allgemeinheit alimentieren zulassen, nur weil man Idealvorstellungen nicht verwirklichen kann.

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit stellt ein Abwehrrecht gegen andere dar. Es schützt nicht vor der Eigengefährdung. Wenn jemand grob gegen seine Obliegenheiten verstößt, muß er die Konsequenzen davon tragen.

Der Sozialstaat kann nur existieren, wenn seine Mitglieder ihn solidarisch mittragen, weil anderenfalls das Substrat dafür fehlt. Klinken einige sich mutwillig daraus aus, können sie nicht seine Vorteile einfordern.

Der oft bemühte Begriff der Menschenwürde setzt voraus, daß der Träger derselben sich würdekonform verhält. Sein Dasein einfach der Fürsorge anderer zu überantworten, ist gerade kein Ausdruck davon. Man darf grundsätzlich erwarten, daß jemand sein Schicksal in Würde annimmt.

Die bereits vorliegende Fehlentscheidung des BVerfGe von 2012, wonach Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren sei, weswegen die im Asylbewerberleistungsgesetz geregelten Hilfen für Flüchtlinge, die zum Teil 35 Prozent unter denen für Hartz-IV-Empfänger lagen, nicht rechtens wären, läßt auch im vorliegenden Falle keine sachgerechte und rechtskonforme Wertung erwarten.
Natürlich war die beanstandete Minderleistung gerechtfertigt.
Es besteht ein Unterschied zwischen den Mitgliedern der staatlichen Solidargemeinschaft, die das Leistungssubstrat erarbeitet hat, und solchen, die dazu nichts beigetragen haben. Solidarität setzt Abstufungen nach Nähe geradezu voraus. Bei begrenzt zur Verfügung stehenden Mitteln müssen Prioritäten bei der Allokation gesetzt werden. Dabei muß der eigene Kreis prioritär berücksichtigt werden.
Davon abgesehen, wirkt derartige Vorzugsversorgung wie ein Magnet auf immer weitere sozialparasitäre Aspiranten auf den Platz am Honigtopf.
Auch hier gilt: Menschenwürde korreliert mit der Übernahme von Eigenverantwortung - und nicht mit der Überantwortung des eigenen Schicksals in fremde Hände.

Eine sachlich gebotene Debatte über Hartz IV wird enorm erschwert durch die Auswüchse des beschriebenen BVerfGe-Urteils. Die Invasion Fremder in Deutschlands Sozialsysteme, wofür finanzielle Mittel in unbegrenzter Höhe mobilisiert werden, die deutschen Bedürftigen vorenthalten werden, vergiftet das Klima und ist nicht geeignet, die Leistungsmotivation deutscher Bürger zu erhöhen. So wird es immer problematischer, an sich korrekte Ansätze als richtig zu vermitteln. Die Gegenargumente der Betroffenen, die auf latenten Ungerechtigkeiten basieren, sind nicht zu widerlegen.
Die Tendenz ist bereits unverkennbar, wonach bisherige und potentielle Leistungsträger sich verweigern durch Auswanderung, Abwanderung in die Subsistenzwirtschaft, Rückzug ins Private, während Leistungsbezieher alle Möglichkeiten ausschöpfen, um noch möglichst viel für sich herauszuschlagen, ohne etwas beizusteuern.
Wer wollte es ihnen verdenken?

Wo Unrecht sich durchgesetzt hat, kann man das Recht nicht mehr punktuell verteidigen.

https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/wegweisende-verhandlung-kippt-das-verfassungsgericht-hartz-iv/ar-BBSd6wh?ocid=sf
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/paritätischer-jeder-sechste-in-deutschland-ist-arm/ar-BBQTBu9?ocid=spartandhp
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/hamburg-eidelstedt-moderne-fluechtlings-wohnanlage-duvenacker-empoert-anwohner-und-afd-politiker-a2735305.html/amp
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2018/studenten-und-obdachlose-duerfen-nicht-in-leere-asylunterkuenfte/?fbclid=IwAR0pDiKj30eraTvHIzTTHlMycg0HSDCWL-sq8yNKB4u31_PEDj5FbsGvmwM
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