Recht ist nicht immer richtig!

in #deutsch5 years ago (edited)

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Beim Reiss-Engelhorn - Museum in Mannheim überwiegt Gewinnstreben das Interesse an der Erfüllung seines Bildungsauftrages. Dieses Beispiel darf nicht Schule machen.

Rechtlich ist das Urteil des BGH zugunsten des Reiss-Engelhorn-Museums nicht zu beanstanden.
Herrscht in einem Museum ein Photographierverbot, auf das hinreichend deutlich hingewiesen wird, ist dieses Bestandteil des Vertrages zwischen dem Museum und dem Besucher und muß beachtet werden.
Vom Museum selbst angefertigte Aufnahmen unterliegen dem Urheberrecht, auch wenn dieses für die aufgenommenen Kunstwerke selbst nicht gilt.

Befremdlich erscheint, daß ein Museum aus den genannten Gründen einen Gerichtsprozeß anstrengt. Dies gilt selbstverständlich nicht bei Übertretung eines Photographierverbotes von lichtsensiblen Dingen.

Über Interesse an seinen Exponaten sollte ein Museum sich eigentlich freuen, denn dieses zu erwecken, entspricht seinem Auftrag, Bildung zu vermitteln. Wenn im Netz Aufnahmen dieser Exponate verbreitet werden, erhöht dies die Medienpräsenz der Sammlung und liefert dieser kostenlose Werbung. So erreicht man potentielle Besucher, die das im Netz Entdeckte gerne in persönlichen direkten Augenschein nehmen würden. Mit den von diesen entrichteten Eintrittsgeldern steigen die Einnahmen des Museums.
Wenn das Museum akribisch alles vermarkten möchte, was es zu vermarkten gibt, gerät es bald an den Punkt, in dem dies kontraproduktive Wirkung entfaltet. Es entfällt dann der kostenlose Werbeeffekt. Das Besucheraufkommen geht zurück, bzw. wird in seinem möglichen Potential nicht ausgeschöpft, da Zielgruppen nicht erreicht werden. Das Wohlwollen der das Museum noch aufsuchenden Besucher wird nicht gewonnen, wenn sie, ungeachtet der nicht unerheblichen Eintrittsgelder, für alles weitere noch zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Der Bildungsauftrag wird nur noch partiell erfüllt und tritt hinter das Gewinnstreben zurück, das jedoch bald auch an seine Grenzen stößt und schließlich verfehlt wird. So setzt sich eine Abwärtsspirale in Gang.

Das Reiss-Engelhorn-Museum hat zwar vor Gericht obsiegt. Dieser Sieg aber dürfte sich als Pyrrhus-Sieg erweisen.

Die Unterhaltung von Kunstsammlungen und der Erwerb von Exponaten verschlingt eine Menge Geld. Die Eintrittsgelder und die Verkaufserlöse der den Museen angeschlossenen Geschäfte vermögen den Bedarf an Mitteln nicht annähernd zu decken, weswegen die öffentliche Hand den Ausgleich schaffen muß. Gerade im Hinblick auf letzteres dürfen Museen das Rad bei der Geschäftstüchtigkeit nicht überdrehen.

Das Reiss-Engelhorn-Museum tut sich diesbezüglich besonders unrühmlich hervor; beinhalten dort doch die Eintrittsgelder für Sonderausstellungen nicht den Zutritt zu der ständigen Ausstellung des Hauses. Dies ist bei den meisten anderen Museen der Fall. Da für Sonderausstellungen in der Regel erheblich höhere Eintrittsgelder verlangt werden als für die reguläre, gewährt man den Gästen dafür auch noch einen Blick auf die restliche Sammlung und erweckt ihre Neugier und ihre Neigung, zurückzukommen. Vielleicht nimmt sich das Reiss-Engelhorn-Museum daran mal ein Beispiel und lernt, daß ein Sieg auch ein Schuß in den Ofen sein kann.

https://www.rnz.de/kultur-tipps/kultur-regional_artikel,-reiss-engelhorn-museum-mannheim-bgh-urteilt-gegen-wikimedia-update-_arid,408542.html
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundesgerichtshof-urteil-fotografierverbot-im-museum-ist-zulaessig-a-1244787.html
11.05.2010 15-49-42.png

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