Neue Maulwurfbehausung wirft Fragen auf.

in #deutsch6 years ago

Isabella Klais / Aufbruch - Wir für Deutschland!

Das Gebäude des Bundeskanzleramtes soll für 460 Millionen Euro erweitert werden.

Schon das 2001 fertiggestellte derzeitige Gebäude ist achtmal so groß wie das Weiße Haus. Damit stehen beide Häuser in krass umgekehrter Proportionalität und Ästhetik zur Macht ihrer Amtsbewohner. Maßgeblichen Einfluß auf die Überdimensionierung hatte seinerzeit Hohlbirne Kohl genommen, dessen mit nichts anderem als Luft gefülltes Ego anders nicht unterzubringen gewesen wäre. Inzwischen hat Deutschlands Gewicht in der Welt weiter ab~, der Platzbedarf aber offenbar zugenommen.

Unter anderem soll auch eine neue Kanzlerwohnung entstehen, da die vorhandene, aber nicht genutzte, zu klein sei. Dies ist insofern kaum nachvollziehbar, als es eigene Repräsentationsräume gibt, womit diese Wohnung nur der privaten Unterbringung des Amtsinhabers dient. Davon abgesehen, sollte der weiteren Abschottung des Kanzlers von der Bevölkerung nicht noch Vorschub geleistet werden. Es wäre durchaus anstrebenswert, die Kanzler prinzipiell zur Wohnungsnahme in der Bevölkerungsmitte anzuregen. In hermetisch gesicherten Gebäuden hausend, durch Personenschützer abgeschirmt und in gepanzerten Fahrzeugen ihre Runden drehend, kommt den Politikerlingen ganz schnell die Bodenhaftung abhanden. Sie wähnen sich so auf einem völlig anderen Planeten als ihr verfassungsmäßiger Vorgesetzter, der Souverän, dessen Probleme nicht die ihren sind und die sie allenfalls unmittelbar vor anstehenden Wahlen ansatzweise mitbekommen.

Der Größenwahn verspricht, nicht eben überraschend, sich als weiteres Geldgrab zu erweisen. Die Architekten des Neubaues werden die des alten sein. Wegen ihres Urheberrechtes an letzterem verfügen sie über ein Veto bezüglich aller Veränderungen desselben. Damit befinden sie sich in der Position eines Monopolisten, der die Arbeit jedes Konkurrenten verhindern kann, weswegen gleich von einer Ausschreibung des Erweiterungsauftrages abgesehen wurde. Die Architekten ließen auch gleich wissen, daß sie sich jeder Veränderung ihres Werkes durch andere widersetzen würden. Das versteht sich natürlich von selbst, denn so ist ihnen dieser Auftrag nicht nur sicher; sie können auch jeden Preis durchsetzen in Ermangelung von Wettbewerbern.
Urheberrechtlich ist dies wohl gedeckt. Offenbar wurde bei dem Erstgebäude versäumt, vertraglich eine derartige Rechtsposition der Architekten abzubedingen. Dies hätte relativ einfach durchzusetzen sein müssen, denn der Zuschlag für ein derart öffentlichkeitswirksames Großprojekt ist immer heiß begehrt wegen der damit verbundenen internationalen Werbung für die daran Beteiligten - ein Versäumnis, für das der in Deutschland grassierende Nepotismus und die hier verbreitete Korruption verantwortlich zeichnen dürften.

Ganz generell erscheint der ausufernde Urheberrechtsschutz bei Bauwerken problematisch. Immerhin wird die erbrachte Architektenleistung finanziell honoriert. Damit sollten auch alle Rechte abgegolten sein. Ansonsten resultiert dies in einer absoluten Blockademöglichkeit, die nicht nur unübersehbare finanzielle Auswüchse ermöglicht, sondern auch der städtebaulichen Entwicklung bei optimaler Raumausnutzung entgegensteht. Die Ortschaften sind dann vollgepflastert von mit einer Bestandsgarantie ausgestatteten Gebäuden, die nicht mehr oder zumindest nicht mehr optimal genutzt werden können. Wer sich ein Denkmal setzen will, soll dies auf eigene Kosten tun. Die Aushebelung des Wettbewerbs ist damit nicht zu rechtfertigen.

Immerhin wird Maulwurf Kasner die Fertigstellung nicht mehr (im Amte?) erleben. Ein kleiner Lichtblick!

https://www.main-echo.de/ueberregional/politik/politikindexseite/subdir/prio2/prio2/art502607,6597628
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